Mittwoch, Juni 19, 2002
Geil angerotzt!
Tag Suhrkamp-Anwalt. Sie haben Post!(...)(4) As you may be able to imagine, I cannot judge if the incriminateddomain is in full compliance with the "Kennzeichnungsanforderungen" of the German "Teledienstegesetz". Since it is both registered and located in the United States, I fail to see how German law may apply to it. Your own website may be violating the Telecommunications Act of Tuvalu. I have no doubt that you would point out to a Tuvalese law firm trying to collect similar fines from you that their claims were outright lunatic, and that you would seek legal action against them if you found out that they were systematically using such threats to shut down foreign websites.(...)und so weiter...Eine herrlich hochnäsige Antwort, wie man sie an völlige Nullhirne einfach zu schicken hat. Und daß das PDF-File irgendwann mal etwas anderes beinhaltet hat als eine Public Domain Hackerfibel soll Herr Anwalt erst mal beweisen. Sauber, so macht man das!
Aus dem Anwaltsschreiben (unter dem vollständigen Text wenn ihr dem Link folgt) schließe ich übrigens, daß wer Walser ein Arschloch nennt vom Suhrkamp-Anwalt verklagt wird? Seit wann soll das denn gehen?
1. Ich kann einen Autor, der Stuß schreibt doch wohl in einer Meinungsäußerung Arschloch nennen, wenn ich der Meinung bin, daß er eines ist.
2. Wenn er sich von jemandem beleidigt fühlt, der ihn Arschloch nennt muß er den schon selbst verklagen. Und eine "Straftat" isses immer noch nicht. Und durchkommen wird er auch nicht, denn wer ein Buch schreibt, in dem er den Tod seines verhasstesten Kritikers durchzelebriert (und dafür auch noch Geld haben will) muß mit solchen eindeutigen Reaktionen rechnen. Viel Spaß. von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Kommentar veröffentlichen