Dienstag, Januar 07, 2003
He, Herr Keese
Da verzapfen Sie aber ganz schön eben diesen. Und der Spiegel veröffentlichts auch noch ("Boah ey, des is doch aber der von der Financial Times!"). So doofes Zeug sollte man als Journalist, der Ernst genommen werden will, wahrlich nicht schreiben. Da sprechen Sie also davon, Mobbing- und Insolvenzopfern, die selbst kündigen, die Arbeitslosengelder vorzuenthalten? Na dann wünsche ich Ihnen aber mal ganz liebe Kollegen und Vorgesetzte. Sie pusten hier Logikketten in die Lüfte, die ich sonst nur von unseren rechtesten Stammtischparteien hören muss, wo "so arbeitsscheues Gesindel" aber früher mal sowas von ordentlichen Ärger bekommen hat. Beispiel? Gerne. Sie schroben:Keine Sachversicherung haftet für vorsätzlich verursachte Schäden, einzige Ausnahme ist die Autohaftpflicht. Für alle anderen Policen gilt: Wer in eine Rosenthal-Filiale eindringt, das gesamte Porzellan mit dem Baseballschläger zertrümmert und der Polizei hinterher gesteht, ohne Not und bei klarem Verstand gehandelt zu haben, bleibt auf der Rechnung sitzen.So, und dann erzählen Sie mir doch mal, was Sachbeschädigung mit einer regulären Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu tun hat. Oder vielleicht, wem eine Kündigung denn schaden soll, so dass es zu einer "Rechnung" käme, die der Kündigende bezahlen soll. Und was soll die Polizei damit zu tun haben? Ach so, das kann ich beantworten, das kenn ich aus der Diskussion über "illegale Raubkopien": Durch diese Wahl des Beispieles wollen Sie das Bild eines Verbrechens erzeugen, wenn man an Kündigungen denkt. Sorry, aber da haben Sie erst Mal einen so grossen Bock geschossen, dass ich Sie wohl für die nächsten hundert Jahre nciht mehr Ernst nehmen muss. von Jens Scholz direct link
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