Sonntag, Januar 12, 2003
Hessenwahl verfassungswidrig?
Glaubt man dem Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, können sich die Hessen den Gang zur Wahlurne am 2. Februar fast sparen. Nach seinen Berechnungen sind die 55 Wahlkreise so zugeschnitten, dass fast drei Viertel der Landtagsabgeordneten durch so genannte sichere Listenplätze feststehen.Nett. Aber letztlich ist auch das egal: Die Wahlbeteiligung wird wahrscheinlich unter 50% sein, was bedeuten würde, dass die Hessen niemanden wählen, der auf dem Wahlzettel steht. Und die Partei mit der Mehrheit der Stimmen wäre somit keine, sondern die mit der grösseren Minderheit. von Jens Scholz direct link
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