Freitag, Juli 18, 2003
Stating the obvious
Der BGH hat endlich sein Grunsatzurteil gefällt: Deep Links sind zulässig. Eigentlich nur bei Leuten, die Internet nicht verstanden haben ein strittiges Problem. Zeigt aber, wie inzwischen versucht wird, die Urheberrechte zu Gunsten der Verleger so weit auszudehnen wie möglich. Ich stelle mir das inzwischen so vor, dass die es am liebsten hätten, dass wenn man eine Zeitschrift kauft, sie diese an einer Seite in der Hand behalten und sobald man sie weglegt, ziehen die sie wieder ein, damit man erneut zahlen muss, bevor man weiterlesen kann. von Jens Scholz direct link
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