Dienstag, Juli 22, 2003
Udo erklärt: Tips für die nächste Hausdurchsuchung
Da klau ich doch einfach mal ganz dreist die ganze Liste aus Udos Lawblog, der uns kleinen Würstchen erklärt, wie man sich bei Hausdurchsuchungen verhalten sollte. Nicht, dass ich je eine hatte oder dass es einen Anlass dafür geben könnte, aber vielleicht ist es trotzdem mal ganz brauchbar, sowas einfach mal zu wissen.von Jens Scholz direct link
- Niemand ist verpflichtet, aktiv an einer Durchsuchung mitzuwirken. Das heißt, die Beamten dürfen sich zwar an allem bedienen, können aber keine Auskunft verlangen, wo sich was befindet. Grundregel: Im Zweifel eisern schweigen und generös einpacken lassen. Fotokopien von wichtigen Unterlagen kriegt man schnell zurück. (Ich habe schon erlebt, dass Durchsuchungen abgebrochen wurden, weil die Beamten an der Masse der zu transportierenden Akten verzweifelten.)
- Niemand ist verpflichtet, Computerpasswörter, Telefonkennwörter, Kontonummern oder PINS für e-mail-Postfächer preiszugeben.
- Telefon- oder Gesprächsverbote oder "Hausarreste" sind nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt. Das heißt, der Beschuldigte und evtl. andere Anwesende dürfen nicht daran gehindert werden, Kontakt mit Dritten aufzunehmen - insbesondere mit ihren Anwälten.
- Häufig wird die Durchsuchung genutzt, "Spontanäußerungen" heraus zu kitzeln. Motto: Während wir uns hier umsehen, können sie ihre Sicht der Dinge schildern. Wie immer in Ermittlungsverfahren gilt hier der eiserne Grundsatz: Wer nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und ohne seinen Anwalt redet, schadet sich selbst.
- Auf Hinzuziehung von Zeugen bestehen.
- Darum bitten, dass mit der Durchsuchung erst begonnen wird, wenn der eigene Anwalt da ist. Hierauf gibt es aber keinen Anspruch.
- Darauf achten, dass Polizeibeamte Unterlagen nicht lesen. Dazu sind nur Staatsanwälte berechtigt. Versiegelung der Dokumente verlangen. Vom Recht Gebrauch machen, ein eigenes Siegel anzubringen.
- Der Durchsuchung immer widersprechen, damit später keine Rechte verloren gehen. Auf dem blauen Formular ist ein Kreuz dafür vorgesehen.
- Auf einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Protokolls bestehen.
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