Freitag, Oktober 10, 2003
Versicherung
es lohnt sich immer, nochmal nachzuhaken, wenn eine Versicherung meint, nicht zahlen zu müssen, weil "kein Versicherungsschutz bestand". Sicher, im Prinzip stimmt es schon, dass sie tatsächlich eigentlich nicht hätte zahlen müssen, selbst wenn sie die Rechnung erst von der falschen (weil alten) Bankverbindung abbuchen wollte, darauf die Zahlungsaufforderung an eine völlig veraltete Adresse schickte und dann an die einigermassen aktuelle, die jedoch auch noch etwas Zeit verursachte, weil trotz meines Nachsendeauftrag nochmal zwei Tage ins Land gingen. Dass der Blitz ausgerechnet an dem Tag in den Fernseher einschlug, als ich die Rechnung endlich beglich sorgte natürlich erst einmal für eine Ablehnung der Schadensübernahme.
Aber ein Brief, in dem ich erläuterte, warum ich nicht ganz einsehen konnte, dass wenn andere Versicherungen beim selben Versicherer seit längerem problemlos vom richtigen Konto abgebucht werden und Post dafür auch an die richtige Adresse geschickt wird, ich ahnen soll, dass hier eine Buchung fehlt, noch dazu, wenn ich zwei Wochen zuvor mit jemandem über meinen Umzug telefonierte und der mir gegenüber nichts erwähnte davon, hat wohl doch Wirkung gezeigt. Könnte am letzten Satz gelegen haben, in dem ich feststellte, dass es sich hier ja - wenngleich nicht bezahlt - dennoch um einen von der Versicherung anerkannten Schadensfall handele, was mir eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ermöglicht. von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Kommentar veröffentlichen