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Mittwoch, Oktober 15, 2003

Wie man einen Bürgerrechtler Mundtot machen will
Wenn Argumente nicht mehr ziehen versucht man es mal damit, dem unbequemen Kritiker Angst zu machen. Im Falle des Gründers von ODEM.org, Alvar Freude, versucht es die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun mit der Androhung von Berufsverbot:
Gewaltdarstellung im Internet« wirft die Staatsanwaltschaft ODEM vor, da wir mit FreedomFone anbieten, beliebige Internet-Inhalte am Telefon vorzulesen. Das 2001 entstandene Projekt ist eine Satire auf die geplanten Filter-Maßnahmen der Düsseldorfer Bezirksregierung, die nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt hat. Begründung: Der Dienst sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln.(...)
Dass das ganze eine Satireseite ist erkennt eigentlich jeder sofort, freilich gibt es auf Seiten von Staatsanwaltschaften da immer wieder Defizite, allerdings weiss die Bezirksregierung in Düsseldorf seit 2001 von der Seite: Die jetzt erfolgte Anzeige einer Mitarbeiterin der Bezirksregierung ist also offenbar ein ganz plumper Versuch, Freude zu kriminalisieren und mit einer bewussten Fehlinterpretation der Websatire in Bedrängnis zu bringen. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft ist da auch ganz unverhohlen:
Ich erlaube mir bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass angesichts der Massierung der strafbaren Seiten aus verschiedenen Bereichen über die angestrebte, hier übliche Freiheitsstrafe hinaus die Beantragung der Einziehung der Tatmittel sowie ein Berufsverbot im Raume stehen.
Dieses plumpe Manöver selbst ist natürlich zum Scheitern verurteilt, immerhin gibt es wesentlich unklarere Beispiele für solche Prozesse, die ebenfalls zu Gunsten des Angeklagten endeten (Bereits 2000 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall gegen den Journalisten Burkhard Schröder. Dieser verweist in seinem »Informationsportal Rechtsextremismus & Antisemitismus« auch auf rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.).
Was ich aber alarmierend finde ist die Bedeutung dieses Vorgehens gegen Kritik. Man versucht - wie schon zuvor in der Argumentation gegen Zensurkritiker - Freude in die rechte Ecke zu schieben, um eine Legitimation zu haben, zum einen sich nicht mehr mit seiner Kritik auseinandersetzen zu müssen, zum anderen natürlich um eine Handhabe gegen ihn zu haben, mit der er daran gehindert werden kann, seine Kritik überhaupt zu äussern!
Das bedeutet, dass hier der Vorwurf des Rechtsextremismus ganz bewusst als Totschlagargument und Drohung instrumentalisiert wird. Und zwar von einer Landesregierungsstelle!
Wenn das mal kein guter Grund ist, Zensur zu verhindern und den Staats- und Landesorganen ganz genau auf die Finger zu schauen!

Mich als jemandem der beruflich fast seit Anfang des kommerziell genutzten Internets in diesem Umfeld arbeitet (besonders als ehemals langjähriger Mitarbeiter eines klassischen Internetproviders) tut dann folgendes auch noch weh:

Der Geschäftsführer einer Düsseldorfer IT-Beratungs- und -Dienstleistungsfirma erstattete Anzeige und behauptet, wir würden die Sperrverfügungen technisch mittels Redirect-Links umgehen und volksverhetzende Inhalte verbreiten(...).
Dass der Vorwurf schon technisch betrachtet (Es geht um Links, die natürlich keine Sperrung umgehen) völlig verkehrt ist sagt mir, dass IT-Dienstleister inzwischen offenbar auch keinen Schimmer mehr von ihrer eigenen Materie haben. Es ist wohl aber eher so, dass besagte Dienstleister eine Sperrung umgesetzt (und wohl bezahlt bekommen?) haben, die keine ist und der "Redirect"-Link das einfach nur beweist. Natürlich funktioniert der Link nicht, wenn die Sperrung "fachgerecht" umgesetzt wurde.
von Jens Scholz   direct link     
 
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