Mittwoch, Mai 05, 2004
Nochmal der Titelschutz Anzeiger
Nachtrag zu letztens: Passt bloß auf, halb fünf nachmittags ist jetzt geschützt.Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch fürAuch heute dabei: Kinder
16:30
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse und alle sonstigen Medien, einschließlich Ton-, Bildtonträger, Film-, Hörfunk-, Software-, Internet-Dienste, CD-Rom und andere Datenträger sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien sowie Dienstleistungen und Merchandising aller Art.
WAGNER Rechtsanwälte, Lisdorfer Straße 14, 66740 Saarlouisschreckbarde Rolf Zuckowski läßt sich das Wort "Heia" schützen und krank werden ist inzwischen auch nicht mehr so leicht: "Meningitis" (hab den Tippfehler mal korrigiert...) zumindest gehört nun Dirk Krischenowski aus Berlin. Darf er auch gerne behalten. von Jens Scholz direct link
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