Donnerstag, Juli 01, 2004
Urheberrechtsnovelle
Im 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sollen die Auskunftsbestimmungen über die Herausgabe von Nutzungsdaten von Internetkunden durch Internetprovider erweitert werden. Das ist sehr ungewühnlich, denn schon die Speicherung dieser Nutzungsdaten, um deren Herausgabe es geht, widerspricht geltendem Recht, so erklärt es die Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Bei Golem fasst man zusammen:Die Datenschützer weisen darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider habe sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden.Ich halte es daher auch für sehr bedenklich, daß das Bundesjustizministerium die Nutzung von rechtswidrig gespeicherten Daten gesetzlich verankert. Wenn diese Novelle durch ist, werden die tatsächlich vorhandenen Rechtsansprüche von Einzelbürgern nicht nur ignoriert und rechtswidrige Praktiken gebilligt sondern auch noch die Erlaubnis für weitere Personenrechtsbrüche erteilt. Besser hätte es eine konservative Regierung auch nicht hinbekommen können. von Jens Scholz direct link
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