Donnerstag, Oktober 21, 2004
Man muss also nur Beamter seinWäre man bei der tatsächlichen Mindeststrafe (1 Jahr auf Bewährung) geblieben, mehr hatte der Staatsanwalt ohnehin schon nicht gefordert, hätte man klar machen können, daß man sich eben nicht hinter seinem Beamtenstatus verstecken kann.
dann kann man auch Leute umbringen. Jedenfalls ist das die Konsequenz aus dem Urteil gegen zwei BGS-Beamte, die einen gefesselten Asylbewerber bei seiner Abschiebung getötet haben:Zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung sind drei Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes verurteilt worden. Sie waren an der Abschiebung beteiligt, bei der der Sudanese Aamir Ageeb ums Leben kam.(...)
Nach den Worten des Kammervorsitzenden wäre ohne die Minderung der Strafe die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil die Polizisten bei einem Jahr Freiheitsstrafe ihre Beamtenrechte verlieren würden. Die Strafe müsse in einem gerechten Verhältnis zur Tat stehen.(...)
"Die jetzt verurteilten Grenzschützer standen am Ende einer Kette organisierter Verantwortungslosigkeit", begründete der Richter. Ich frage mich, daß wenn er das schon richtig erkannt und kritisiert hat, warum belohnt er dann diese Praxis damit, daß er damit die beiden Täter von der Verantwortung freispricht? Hätte er dann nicht eigentlich dafür sorgen müssen, daß diese Kette nicht funktioniert? Hätte er nicht klarstellen können, daß es nicht funktioniert, anderen das Recht auf Leben zu nehmen und glauben zu können, darüber nicht nachdenken zu müssen, weil man sich in seiner Position nur an Bestimmungen hält (wobei diese Bestimmung sicher nicht beinhaltet, einen Menschen zu töten, nur weil der sich nicht regungslos abschieben läßt)?
Hätte er also nicht angesichts seiner Kritik konsequenterweise genau dafür sorgen müssen, daß die beiden ihre Beamtenrechte verlieren? Dann wäre geklärt, daß man sich auch als Beamter nicht von seiner Eigenverantwortlichkeit drücken kann und daß Beamte, die sich selbst dann noch auf die Befehlskette berufen, wenn sie einen Menschen töten, nicht erwünscht sind. So bestätigte er aber das Gegenteil, nämlich daß Beamte genau so erwünscht und folgerichtig vor den Konsequenzen ihres persönlichen Handelns geschützt werden. von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Kommentar veröffentlichen