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Donnerstag, November 18, 2004

Herr Daschner und die Foltervorwürfe
Fangen wir mal mit der Geschichte vom früheren Frankfurter Polizeivize Daschner an. Hier werden ungeheuer viele Dinge durcheinandergeschmissen, pauschalisiert und emotionalisiert. Die Frage nach der Moral ist Schuld, die verlangt offenbar immer extrem eindeutige Antworten, die es allerdings in der Praxis einfach nie geben wird.
Um was geht es? Foltervorwürfe! Boah Folter, böses Wort, absolut und zu Recht völlig geächtet in einer Gesellschaft, die sich zivilisiert nennt und sich einbildet, anderen Gesellschaften vorraus zu sein. Und dadurch ein herber Vorwurf an einen hohen Polizeibeamten, der Folter angeordnet haben soll. Nur, moment, hat er das wirklich?
Ich möchte hier weder den Advocatus Diaboli spielen, noch sein Vorgehen verteidigen, aber was er getan hat und warum ist irgendwie doch etwas ganz anderes, als worüber berichtet wird oder wie der tatsächliche Vorwurf formuliert ist, den die Medien ja entgegen den reißerischen Überschriften auch zitieren: "Anstiftung zu Nötigung". So sehr ich den Methoden der Polizei und deren Möglichkeiten zur Willkür kritisch gegenüberstehe, so sehr muß ich doch genau differenzieren: Eine taz zum Beispiel schreibt:
Das Gericht wird nun klären müssen, ob es sich bei dem wohl eindeutigen Verstoß gegen das Folterverbot um einen minder schweren Fall handelt.
und ich wundere mich schon, wo da der eindeutige Verstoß gegeben ist. Denn gefoltert wurde ja niemand. Was passiert ist war: Dem Verdächtigen Entführer wurde versucht, mit der Androhung von Foltermaßnahmen das Versteck seines Opfers zu entlocken. Hört sich an, wie eine Dilemmafrage für Kriegsdienstverweigerer, ist aber keine, denn das wäre sie nur, wenn es um die Frage ginge, ob die Ausführung der Drohung berechtigt wäre oder nicht (diese Frage hat erschreckenderweise 60% der Deutschen mit "ja" beantwortet).
Daß schon die Drohung eine Nötigung und die somit nicht rechtens war und daß somit darüber eigentlich gar keine Diskussion besteht, wußten die Beteiligten aber schon bei der Ausführung und vermerkten den Vorgang daher auch in den Akten.
So, und nun kann man auch über Moralfragen nachdenken. Die erste davon lautet nun aber, für Medien eher weniger interessant: Würde ich in Kauf nehmen, mich der Nötigung strafbar zu machen, um in einer Extremsituation das Leben eines Menschen zu retten?
Diese Frage kann sich jeder selbst beantworten. Ich persönlich würde sagen: Ja, mit einer Anklage auf Nötigung würde ich in so einem Fall leben können, daß ich ein Unrecht begehe und mich strafbar machen würde, könnte ich nicht bestreiten, denn so wäre es ja. Ich würde auch jeden, der die Frage mit "Nein" beantwortet, keinen Vorwurf machen, er hätte vollkommen Recht. Ich würde daher auch Leute verstehen, die mir einen Vorwurf machen würden, auch sie hätten Recht damit.
Die zweite Frage ist interessanter: Würde ich die abgegebene Drohung umsetzen, wenn sie nicht zieht? Diese Frage würde ich jetzt klar verneinen. Die Nötigung wäre somit als ein Bluff entlarvt. Eine noch weitere Überschreitung von Rechten könnte ich nicht vor mir verantworten. Meine moralischen Vorstellungen kann ich zwar in Extremsituationen dehnen, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Auch hier würde ich jeden, der mich nun inkonsequent nennt, zwar verstehen, aber entgegnen, daß ich da keine zwingende Konsequenz sehe. Und vielleicht ist hier der Schlüssel zu der verwirrenden Beobachtung, daß die Medien in ihren Überschriften von einem "Foltervorwurf" schreiben, obwohl jeder weiß, daß in Wahrheit niemand gefoltert wurde und diese somit auch gar nicht das Thema der Verhandlung ist. Es geht darum, ob die Beamten tatsächlich ihre Drohung hätten umsetzen wollen. Ich glaube nicht, daß es so ist, dagegen spricht der Eintrag in die Akten, mit dem sich Daschner vielleicht selbst davor schützen wollte, einem Exzessimpuls nachzugeben. Aber es gibt genügend Beispiele dafür, zu welchen Überschreitungen von "Menschlichkeit" Menschen fähig sind udn daß es einen Aktenvermerk gab kann man auch so deuten, daß man sich nicht so sicher war, ob man nicht andernfalls doch handgreiflich geworden wäre...
von Jens Scholz   direct link     
 
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