Montag, November 22, 2004
Transparenz finden nur die Schuldigen doof
Das Totschlagargument, das immer kommt, wenn die Einschränkung der Meinungsfreiheit oder Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt werden:
Es geht darum, die ehrlichen zu schützen, denn wer sich nichts vorzuwerfen hat, hat ja nichts zu befürchten. Wer gegen die Maßnahme ist, hat was zu verbergen, möchte Verbrecher decken oder ist wahrscheinlich ist selbst einer. Jetzt gibts das Neueste, nämlich die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Ab 1. April 2005 ist Bankgeheimnis nämlich Vergangenheit. Mit einem dann in Kraft tretendem Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Finanzämter, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers koplett ausschnüffeln dürfen. Dazu braucht es keinen Anfangsverdacht, keine richterliche Erlaubnis und hinterher noch nicht mal eine Information darüber an den betroffenen Bürger. Der Spiegel schreibt:Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei einen Zweitschlüssel zu sämtlichen Wohnungen erhielte - mit der Begründung, jedermann sei mutmaßlich Besitzer von Diebesgut, illegalen Drogen oder Raubkopien. Nirgendwo im westlichen Europa hat der Staat vergleichbare Kompetenzen.von Jens Scholz direct link
(...)vordergründig dient das Gesetz schließlich dem Kampf gegen Geldwäscher und Terroristen (..)
Doch in Wirklichkeit hat Eichels Rundumschlag nichts mit der Jagd auf große Fische zu tun. Auch Arbeitsämter, Sozialbehörden, Familienkasse und BaföG-Amt können den Zugriff jederzeit nutzen - auch sie müssen keine Begründung anführen oder die Betroffenen informieren.
Jurist Widmaier geht davon aus, dass sich die Ämter ihrer neuen Befugnisse vor allem bei der Durchführung des Hartz-IV-Gesetzes bedienen werden. Empfänger des Arbeitslosengelds II könnten so heimlich überprüft werden, ebenso wie deren Lebenspartner oder Verwandte. Das Gesetz, so Widmaier, "trifft nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute".
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