Montag, März 20, 2006
Na? Habt ihr Spass?
Dieser Empfehlung uebrigensSollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir unserem Mandanten empfehlen, durch eine negative Feststellungsklage die fehlende Berechtigung Ihrer Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006werde ich natuerlich gegebenenfalls folgen. Hab schon mal erwaehnt: Wir bluffen nicht. Und wenn doch mal, dann wirds keiner merken. Oder gemerkt haben.
Gruesse aud Lissabon (Der Stadt ohne Umlaute) an alle Blogger. Ihr seid klasse! von Jens Scholz direct link
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