Donnerstag, März 30, 2006
Update Flyerpilot
Via Robert gibt es im FNP Weblog Erklärung zur Flynet-Abmahnung. Demnach meldete sich dort die Firma Printgroup, vertreten durch Martin Schunk und sagte:"Wir sind natürlich für freie Meinungsäußerung", sagt er, "aber das bedeutet nicht, die Privatadresse der Geschäfstführerin auf einer Internetseite zu veröffentichen und damit ein Stalking und eine Belästigung loszutreten."Dieser Auffassung kann ich völlig folgen, denn das geht tatsächlich nicht. Im Google-Cache habe ich die beanstandete Adressnennung jetzt auch gefunden (daher habe ich den im vorherigen Eintrag gesetzten Link dorthin nun entfernt).
Die Frage nun ist: Ist denn in der Abmahnung auch die unzulässige Nennung dieser Adresse der Vorwurf gewesen? Nein, jedenfalls was die Zitate in Hessis Beitrag dazu angeht. Die Vorwürfe sind "geschäftsschädigender Aussagen, einseitig negativer Berichterstattung zum Zwecke der Geschäftsschädigung (Schmähkritik)". Ich verstehe nicht, warum der Anwalt nicht klar sagte, was genau beanstandet wurde. Denn laut Herrn Schunk machte man sich weder etwas aus der Googleposition noch aus der Kritik von Hessi selbst - genau das wurde aber abgemahnt. Das hätte er vielleicht seinem Anwalt genauer sagen sollen, bevor der das "Schwurbeln" anfängt.
Ich glaube, daß hier der offenbar in Internetangelegenheiten unerfahrene Anwalt überfordert war mit dem Auftrag, für eine Löschung zweier Kommentare zu sorgen. Hessi geb ich den Tip, die beanstandeten Fremd-Kommentare zu löschen, die Erklärung aber nicht zu unterschreiben und auch nicht zu bezahlen. Rede mit dem Mann, der scheint mir ganz vernünftig zu sein und klär das.
Mein Tip an Herrn Schunk: Anwalt wechseln, wenns ums Internet geht.
Oh, und Hessi, wenn rauskommt, daß Du das alles eigentlich wusstest, komm ich vorbei und zieh dir mal kräftig am Ohr!
Update: Keine langen Ohren, sondern ein holpriges Rudermanöver seitens Flyerpilot. Wenn das ein Lerneffekt ist, bin ich zufrieden. von Jens Scholz direct link
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