Mittwoch, April 05, 2006
YES!
Flash-Update um 18:10 zum Thema Euroweb gegen Holznagel!
Kommt grade frisch per SMS rein:Antrag komplett abgelehnt, alle Kosten trägt die KlägerinIch freue mich so für Herrn Geisler.
update: Heise berichtet detailliert. Bemerkenswert die Ausführungen des Richters zum Thema Meinungsfreiheit:Geisler und Euroweb stünden in keinem Wettbewerbsverhältnis, daher sei das Wettbewerbsrecht hier nicht anwendbar. Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah er nicht überschritten: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen", erklärte der Richter. Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: "Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen."von Jens Scholz direct link
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