Dienstag, Juni 06, 2006
Mobbing in der Sparkasse
Wenn man jemanden los werden will, dann schafft man das auch. Auch so aussichtslose Fälle wie eine 59-jährige Angestellte mit 36 Dienstjahren. Wie man sowas in Herdecke bei der Sparkasse macht, berichtet der saeubrenner. Ich gehe davon aus, daß man dort eine Stelle streichen möchte, die ansonsten noch acht Jahre besetzt ist:Das Schreiben (ein Mailing, Anm. j.s.) informierte die Inhaber von Privatgirokonten über Leistungs- und Preisveränderungen ab dem 1. April 2006. Darin heißt es: "Die vielfältigen Leistungen diese Kontos . . ." anstatt "dieses Kontos".(...)Unter dem Datum 5. April erteilte er Marianne S., die das Schreiben gegenzulesen hatte und den Fehler übersah, eine "Abmahnung". Darin heißt es vorwurfsvoll: "Der Imageschaden, der der Sparkasse durch solch einen Mangel im Kundenverkehr entstanden ist, lässt sich schwer beheben."Die Abmahnung ist freilich ungültig. Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn ein in realen Verlusten messbarer Fehler entgegen einer Arbeitsanweisung begangen wurde. Ein Grammatikfehler, der weder den Sinn des Schreibens verändert und so einen echten Schaden verursacht noch auf ein vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist nicht abmahnfähig. Aber darum geht es den Herren nicht, denke ich. Es geht um das Signal: Hau ab, wir können Dir den Job zur Hölle machen.
(...)Und weiter: "Wir fordern Sie daher auf, künftig größere Sorgfalt walten zu lassen. Mit Nachdruck weisen wir Sie darauf hin, dass wir den dargestellten Sachverhalt nicht dulden, sondern ausdrücklich missbilligen. Für den Fall, dass künftig ein ähnlicher Vorfall bekannt wird, weisen wir darauf hin, dass der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses gefährdet ist."
Nicht wenige, würde ich sagen, werden sich überlegen, ob sie sich das weiter zumuten möchten. Und nur darum geht es hier. Die Herren Provinzbanker fühlen sich wahrscheinlich auch noch richtig tough und schlau dabei und grinsen sich beim Pinkeln auf dem Männerklo schelmisch an... von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Kommentar veröffentlichen