Freitag, Juni 01, 2007
Ein Glück: Versammlungsfreiheit nicht gefährdet!
Ein beruhigendes Urteil:Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des G-8-Gipfels in Heiligendamm in den festgelegten Zonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.Demnächst dann auch weitere gute Botschaften:
...sind die heimlichen und unbegründeten Durchsuchungen der Rechner von Privatpersonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Privatsphäre.
..sind die grundsätzlichen und verdachtsunabhängige Speicherung und Auswertungen von Bewegungsdaten über das Mautsystem rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit.
...sind die grundsätzlich ein halbes Jahr gespeicherten Mails aller deutschen Internetnutzer rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Postgeheimnis. Auch nicht gegen das Postgeheimnis verstößt die räumliche und zeitliche Beschränkungen desselben in Hamburg, wo die Polizei auch schonmal Briefe öffnen darf.
Nach meiner Auffassung jedenfalls geht mir die inzwischen täglich wachsende Beschränkung aller möglichen Grundrechte gehörig auf den Keks. Für wie beschränkt hält uns denn unsere eigene Regierung? von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Unsere Regierung hält uns für sehr beschränkt.Kommentar veröffentlichen
Sehr, sehr, sehr beschränkt sogar.
Das schlimme daran ist, dass sie damit auch Recht behält, denn der stille Protest der Blogosphäre verpufft im Nihilismus der Massenmedien.