Dienstag, August 07, 2007
Generalverdacht für alle(via lawblog) von Jens Scholz direct link
Wie? Wenn man in Verdacht gerät, Steuern sparen zu wollen, wird die beantragte Ersparnis abgelehnt? Hört sich irgendwie wie Catch 22 an. Es geht um den:Paragraf 42 der Abgabenordnung, der bislang den "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" regelt, grundlegend zu ändern und zu verschärfen. Statt eines möglichen Missbrauchs sind kurzerhand sämtliche "ungewöhnlichen Gestaltungen" steuerlicher Spielräume einbezogen: Jede rechtliche Konstruktion, die zu einem Steuervorteil führt und die ein Finanzbeamter als "ungewöhnlich" einstuft, wird als Steuerumgehung gewertet und vom Fiskus pauschal abgelehnt.
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