Dienstag, April 08, 2008
Recherchefaulheits-Hattrick
Den Preis für zwei völlig hanebüchene Aussagen über Blogs hintereinander gewinnt heute mit weitem Abstand vor jeder bekannten Konkurrenz der Südkurier:Ein Blogger zum Beispiel, der bereits regelmäßig E-Mails publiziere, verstößt unter Umständen gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht, ähnlich wie beim klassischen Medienrecht im Journalismus. Auch Abmahnungen müsste der Blogger dann möglicherweise auf seiner Plattform zulassen.von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Nein, auf meinem Blog werde ich nie Abmahnungen zulassen. Irgendwo muss dann doch mal eine Grenze sein, sogar im Internet! E-Mails ist eines, aber Abmahnungen kommen mir nicht auf meine Seiten! Das Internet ist doch kein Vergnügungspark!
solange du nicht regelmäßig mailst ist ja alles gut. unter umständen müßtest du deine plattform zwar auf ähnlichkeiten wie beim klassischen medienrecht prüfen, aber sonst...
wir sollten nicht vergessen, dass wir uns hier über ein (ich gebe zu: ekliges!) problem aufregen, das im begriff ist, sich selbst zu erledigen.Kommentar veröffentlichen
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