Mittwoch, Mai 27, 2009
Strafvereitelung im Amt
Oldblog weist mal auf eine formale Implikation der ja auch schon häufiger gestellten Frage hin, weshalb das BKA denn nicht einfach die Verbreiter von Kinderpornografie verfolgt und den illegalen Inhalt löschen läßt sondern alles lässt wie es ist, den Providern und Hostern nicht mal Bescheid sagt, daß auf ihren Servern was illegales herumliegt und stattdessen irgendwelche Sperrlisten damit befüllt:(...) Da das BKA die Speicherorte der indizierten Dateien kennt, ist es zwingend, nach $163,1,Satz1 StPO zu handeln.von Jens Scholz direct link
Ohne Kenntnis der Speicherorte (Server u.a) wäre eine Vorschaltung des STOP -Schildes schließlich nicht möglich.
Ich erwarte eigentlich von Juristen, ohne Auftraggeber tätig zu werden und Anzeige zu erstatten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen die Leiter der Polizeidienststellen, zu deren Aufgabenbereich die Verfolgung von Delikten gehört, die mit "Kinderpornographie" überschreiben werden.
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