Donnerstag, Januar 16, 2003
Datenschützer monieren Überwachung des Surfverhaltens
Der Spiegel berichtet im Nachgang des übrigens natürlich eingestellten Verfahrens um einen satirischen Kommentar im Telepolisforum über eine Presseerklärung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Es ist ja herausgekommen, dass die Telekom die Verbindungsdaten mit IP-Adressen, die diese für die Abrechnungssicherheit der Kunden sammelt, auch bei Flatrate-Kunden speichert (die jedoch pauschal abgerechnet werden) und rechtfertigte das seltsamerweise mit Hinweis auf das Datenschutzrecht. Anschliessend gab sie die Verbindungsdaten an die Münsteraner Staatsanwaltschaft heraus. In der Presseerklärung vom 16. Januar heißt es jetzt:Die Verwendung der IP-Nummer zu Abrechnungszwecken ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Soweit der bereit gestellte Internetzugang vom Kunden nutzungsunabhängig vergütet wird, wie dies typischerweise bei so genannten Flatrates der Fall ist, ist eine Speicherung der IP-Nummer nicht zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht erforderlich und damit auch grundsätzlich nicht erlaubt. Dagegen kann auch nicht eingewendet werden, dass der Anbieter die IP-Nummer zu Beweiszwecken benötige. Abgesehen von dem geringen Beweiswert der IP-Nummer lässt sich dieser Nachweis auch durch den Beleg führen, dass der Anbieter ein funktionsfähiges Internetzugangssystem zur Verfügung gestellt hat.(...)von Jens Scholz direct link
"§ 4 Abs. 4 TDDSG und § 9 BDSG stellen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Internetnutzer dar. Ihre Intentionen würden geradezu in das Gegenteil verkehrt, wenn sie als Rechtsgrundlage für eine umfassende Protokollierung der Internetnutzung und damit zur Ermöglichung von Persönlichkeitsprofilen herangezogen würden.
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