Donnerstag, November 01, 2007
Abmahntip
David Klein ist ganz angetan von der etwas martialischen Formulierung einer Stellenanzeige für GEZ-Gebührenjäger (oder wie die heißen). Ein Kommentar darunter merkt allerdings etwas noch interessanteres an, demnach fordere diese Anzeigezum Rechtsbruch auf. Denn als Rundfunkgebührenbeauftragte benötige ich eine Reisegewerbekarte nach 55 GewO.Wenn das stimmt, wäre einem Anwalt mit etwas engem Geldbeutel ja über die Woche geholfen, ohne daß er arme Blogger ärgern muss... von Jens Scholz direct link
Jeder der solch eine Tätigkeit ausüben will und sie nicht besitzt, begeht eine Rechtswidrigkeit, die mit Bußgeld bestraft werden kann.
Kommentare:
Kommentar veröffentlichen