Donnerstag, September 27, 2007
Selber blöd! Staatsanwaltschaft wegen eBay Formfehlern abgemahnt
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wollte auf eBay Kram verhökern, so wie es ja viele Menschen tun. Weil sie aber, wie es ebenfalls viele Menschen tun, die vielen Bestimmungen und Regelungen beim Online-Handel nicht sauber umsetzen konnte, wurde sie abgemahnt.
Das allein ist natürlich eine einigermaßen spannende Information, ich persönlich finde allerdings viel interessanter, daß sie... um Verständnis für diesen Fehler bittet. [Sie] (...) habe 'bundesweit erstmalig' versucht, solche Gegenstände über eBay zu versteigern. Und: 'Sie konnte hierbei auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen und musste sich bisher mit verbraucherschützenden Normen in der Verwertung nicht auseinandersetzen.'Eben. Und genau so dürfte es so vielen anderen Menschen gehen, die sich dann z.B. auf offizielle Informationen und dummerweise ungenügende Mustertexte verlassen, nur um dann doch abgemahnt zu werden.
Die Abmahnung der eBay-Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Magdeburg ging von den Juristen des Verbandes der Internet-Händler IEBA aus, die damit sehr wirksam auf die üble bestehende Lage im Internetrecht hinweisen können (und die extra keine Kostennote geschickt haben - ein Luxus, den die kleinen massenabgemahnten Händler leider nicht haben).
Was ich nun gerne hätte: Einen Lerneffekt. Einen, der genau die Argumentation berücksichtigt, die die Staatsanwaltschaft zu seiner Verteidigung herangezogen hat, die aber gegenüber abgemahnten Intwernetnutzern im Prozessfall bislang keinerlei Bedeutung hat: Die fehlende Erfahrung und die verwirrende und für normale Menschen undurchsichtige Informationslage. Die wenigsten abgemahnten Internetnutzer wollen ja jemandem schaden sondern haben einfach nur genau wie die Justiz"...bisher keine Erfahrungen als Online-Händler, dieses Gebiet war für sie eine fremde Materie."Und das gilt nicht nur für Online-Handel.(via kriegs-recht)
Labels: abmahnung, rechtskram
von Jens Scholz direct link
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