Montag, Mai 26, 2008
Ein 'Anscheinsbeweis' existiert im Strafprozessrecht nicht
steht im Urteil des LG München. Wie überhaupt einige recht klare Grundsätze zur Frage, warum die Musikindustrie es sich knicken kann, daß die Gerichte ihnen P2P-Nutzer ausspähen.(...)Warum diese einleuchtende Argumentation allerdings so erst nach vielen Jahren mal so klar auf den Punkt gebracht wurde frage ich mich ja schon...
2. Es ist nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche(...), ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen. Ein "Anscheinsbeweis" existiert im Strafprozessrecht nicht.
3. Die "Auslieferung" der Anschlussinhaber - für die im Übrigen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. II EMRK sprechen kann - läuft auf eine auch dem Zivilprozessrecht fremde "Ausforschung" hinaus.
4. Eine zivilrechtlichte Haftung des Anschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzungen über sog. "Tauschbörsen" ist nicht offenkundig; vielmehr fraglich. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist trotz im Internet häufig vorkommender Urheberrechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltspunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (...). Zudem kommt eine Nutzung des drahtlosen Anschlusses ("WLAN") durch außenstehende Dritte in Betracht.
5. Bei der Frage, ob Rechteinhabern Akteneinsicht zu gewähren ist, sind im Rahmen der (...) vorzunehmenden Interessenabwägung die betroffenen Rechtspositionen des Anschlussinhabers (hier: Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Persönlichkeitsrecht und das Fernmeldegeheimnis) zu berücksichtigen. Stehen diesen - lediglich - fragliche zivilrechtliche Ansprüche gegenüber und steht der Anschlussinhaber keinesfalls als für den Urheberrechtsverstoß (strafrechtlich) Verantwortlicher fest oder liegt allenfalls bzw. nicht einmal ein Anfangsverdacht vor, ist diese Interessenabwägung zugunsten der Rechtspositionen des Anschlussinhabers vorzunehmen (...)(Quelle: MEDIEN INTERNET und RECHT (MIR) 2008, Dok. 158)
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Sonntag, Januar 27, 2008
Sie haben hier gar keine Rechte!
Wahlbeobachtung in Hessen scheint ähnlich spannend zu sein wie in irgendwelchen Exsowietländern. Interessant (und durchaus erschreckend), wie man hierzulande darauf reagiert, wenn Leute plötzlich Rechte einfordern, von denen man lange gewohnt war, daß sie zwar existieren aber nicht genutzt werden.Labels: rechtskram, wahlen
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Freitag, Januar 25, 2008
Eventuell im Gegensatz zum Großteil der Blogger
die ich so kenne bin ich übrigens durchaus der Meinung, daß auch Altkanzler sich daran halten dürfen, nicht in Lokalen zu rauchen. Ich wüßte nicht, daß wir in Deutschland eine irgendwie geadelte Oberschicht hätten, die sich nicht an die Bestimmungen zu halten haben, die für alle gelten.
Natürlich ist da auch Blödsinn dabei. Der besteht allerdings in der medialen Aufregung, die die Herren Journalisten hier mal wieder völlig unnötig erzeugen. Wenn ich in einem Theater rauche, wo es verboten ist, bekomme ich ein Knöllchen. Ob ich dabei Scholz heiße oder Schmidt sollte eigentlich weder einen Unterschied in der Bewertung noch in der Aufmerksamkeit machen. Herrn Schmidt finde ich einen tollen Burschen, aber nicht weil er raucht (ebenso bescheuert übrigens finde ich den Kult um Brillenträger). Rauchen darf er wegen mir gern, dort wo es erlaubt ist. In Theatern muss dagegen eigentlich niemand rauchen, doof genug, daß man das per Verbot regeln musste. Und egal wie verdient sich irgendwer macht, wer das selbst dann noch nicht kapiert agiert wie ein rücksichtloser Sozialkrüppel.Labels: rechtskram
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Donnerstag, Januar 24, 2008
Der "Himmel"-Flop
Nachdem Ende Dezember ja mit viel Trara ein großer Schlag gegen Kinderpornografie im Internet bekanntgegeben wurde, der sich dann eher als Überwachungsexzess herauszustellen begann, bewahrheitet sich nun langsam, wie sehr man hier offenbar einfach nur Recherchemüll ähnlich wie schon bei der blödsinnigen "Mikado"-Aktion veranstaltet hat. Denn:Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia ("Operation Himmel") ins Visier der Ermittler geraten. (...)(via udo)Labels: rechtskram, überwachung
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Mittwoch, Dezember 26, 2007
2008 - Das Jahr der Kollateralschäden?
Die Gesetzgebung der vergangenen drei bis vier Jahre, mit denen unsere Politiker versuchen, etwas zu schaffen, was sie für "Sicherheit" halten, wird nächstes Jahr hoffentlich noch wesentlich mehr Kollateralschäden verursachen, als es jetzt schon der Fall ist.
Vielleicht kommt man - wenns einfach mal genügend Unschuldige getroffen hat - dann ja drauf, daß es "Wer nichts tut, hat nichts zu befürchten" nicht gibt, wenn der Staat erstmal grundsätzlich jeden für verdächtig hält, kriminell zu sein.Labels: rechtskram, überwachung
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Samstag, November 17, 2007
Anwälte die mir schreiben
weil ein Artikel von mir einen Link zu einer Webseite über Internetabzocke beinhaltet, auf denen es wiederum einen Link zu einer weiteren Seite (mit einer Liste mit "dubiosen Anbietern") gibt, die ihren Mandanten nicht passt (da diese offenbar darin auftauchen). Und die das dann mit "Störerhaftung" begründen. Weiß jetzt nicht genau, was ich machen werde:
1. Nix. Mach ich normalerweise bei Anwaltsschreiben so, weil dann normalerweise nichts mehr kommt.
2. Wieder zum Anwalt gehen.
3. Machen was sie wollen.Labels: rechtskram
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Mittwoch, Oktober 03, 2007
online-artikel.de angezählt
Es sind zwei Dinge die mich immer wieder erstaunen:
Im Schlechten, daß es regelmäßig irgendwelche Leute gibt, die glauben, im Internet sei es möglich, mit geklauten Inhalten auch nur einen Meter weit zu kommen, ohne daß das auffällt.
Im Guten: Wie schnell das mit dem Auffallen tatsächlich geht, daß man über solche Leute und ihre Ausreden inzwischen innerhalb weniger Stunden durch paralleles Recherchieren umfassend aufgeklärt wird und wie fix sich das dann verbreitet.
So gehen zwar immer wieder mal solche Heinis mit solchen eher nicht so superen Superideen an den Start, verschwinden aber jedes einzelne Mal schneller als seine regelmäßig auftauchenden Vorgänger.Labels: blogger, rechtskram
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Donnerstag, September 27, 2007
Selber blöd! Staatsanwaltschaft wegen eBay Formfehlern abgemahnt
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wollte auf eBay Kram verhökern, so wie es ja viele Menschen tun. Weil sie aber, wie es ebenfalls viele Menschen tun, die vielen Bestimmungen und Regelungen beim Online-Handel nicht sauber umsetzen konnte, wurde sie abgemahnt.
Das allein ist natürlich eine einigermaßen spannende Information, ich persönlich finde allerdings viel interessanter, daß sie... um Verständnis für diesen Fehler bittet. [Sie] (...) habe 'bundesweit erstmalig' versucht, solche Gegenstände über eBay zu versteigern. Und: 'Sie konnte hierbei auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen und musste sich bisher mit verbraucherschützenden Normen in der Verwertung nicht auseinandersetzen.'Eben. Und genau so dürfte es so vielen anderen Menschen gehen, die sich dann z.B. auf offizielle Informationen und dummerweise ungenügende Mustertexte verlassen, nur um dann doch abgemahnt zu werden.
Die Abmahnung der eBay-Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Magdeburg ging von den Juristen des Verbandes der Internet-Händler IEBA aus, die damit sehr wirksam auf die üble bestehende Lage im Internetrecht hinweisen können (und die extra keine Kostennote geschickt haben - ein Luxus, den die kleinen massenabgemahnten Händler leider nicht haben).
Was ich nun gerne hätte: Einen Lerneffekt. Einen, der genau die Argumentation berücksichtigt, die die Staatsanwaltschaft zu seiner Verteidigung herangezogen hat, die aber gegenüber abgemahnten Intwernetnutzern im Prozessfall bislang keinerlei Bedeutung hat: Die fehlende Erfahrung und die verwirrende und für normale Menschen undurchsichtige Informationslage. Die wenigsten abgemahnten Internetnutzer wollen ja jemandem schaden sondern haben einfach nur genau wie die Justiz"...bisher keine Erfahrungen als Online-Händler, dieses Gebiet war für sie eine fremde Materie."Und das gilt nicht nur für Online-Handel.(via kriegs-recht)
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Mittwoch, September 12, 2007
Gravenreuth wandert in den Bau?
meldet die taz:Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. (...)Ich weiß nicht wie es gerade anderen geht, die Ende der Achtziger/Anfang der Neunziger mit 8-bit Computern aufgewachsen sind und sich, durch Gravenreuth kriminalisiert, schon in jungen Jahren mit Polizei, Gerichten und Hausdurchsuchungen beschäftigen mussten, nur weil sie ein Hobby etwas zu exzessiv betrieben haben.
Ich jedenfalls habe heute einen ganz besonders guten Morgen. Auch wenn ich auch eher wenig überzeugt bin, daß das Urteil wirklich endgültig ist. Die Schlinge zieht sich jedenfalls zu und "The Untouchables" gehört zu meinen Lieblingsfilmen, weil der Bösewicht am Ende doch noch in den Knast wandert.Labels: rechtskram
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Mittwoch, August 15, 2007
Callactive Schizophrenie?
Okay, das ist jetzt ein wenig verwirrend, aber es dürfte die Chancen für Stefan, doch einen richtigen Punkt beim Kampf gegen die erneute Abmahnung zu machen, ein gutes Stück erhöhen:
Immerhin war ja der Sinn der Abmahnung eigentlich der, Sicher zu gehen, daß ein Kommentar in Stefans Blog, nachdem er diesen gelöscht hat,nicht erneut eingestellt würde. Nun hat in anderen Blogs, darunter auch in Valentins hier, ein Mitarbeiter von Callactive oder evtl. der Callactive Geschäftsführer Stephan Mayerbacher selbst (der die Authentizität bestätigte), die abgemahnte Stelle selbst zitiert. Was für sich natürlich schon mal schräg ist: erst den Anwalt loszuschicken, um einen Kommentar löschen zu lassen und ihn dann selbst überall zu verbreiten. Prima vor allem natürlich für Stefans Anwalt. Wirklich schizophren aber ist, daß er sich gar darüber beschwert, daß Stefan den Kommentar, den er zuvor löschen sollte, nicht selbst nochmals wiederholte. Ähm?Labels: abmahnung, callactive, deppenalarm, rechtskram
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Callactive mahnt nochmal ab
und vertritt den Standpunkt, Kommentare müssten grundsätzlich vor ab geprüft werden:(...)Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.Natürlich heißt das nicht, daß callactives Standpunkt irgendeinen Bestand hat, abmahnen kann man ja bekanntlich erstmal viel. Allerdings gerät Stefan meiner Ansicht hier in ein kleines Dilemma, falls er sich wirklich entschließt, das bis zu einem offiziellen Urteil durchzufechten. Man muss sich hier vielleicht überlegen, ob man erstmal versucht, defensiv zu bleiben und nur die Abmahnung abzuschmettern bevor man Gefahr läuft, daß dabei ein Grundsatzurteil zur Pflichtmoderation entsteht.
Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. (...)Labels: abmahnung, callactive, rechtskram
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Samstag, August 11, 2007
Sebastian Foss Kommentarspam unerwünscht
Wie sicher den meisten schon bekannt ist, hat sich Mario die Spam-Software von Herrn Foss gekauft, um mal nachzuschauen, wie die funktioniert bzw. wie das mit den "zwei Millionen Blogs", die angeblich Werbeeinträgen in ihren Kommentaren zugestimmt hätten, konkret aussieht.
Tatsächlich gibt es in dem Programm eine Liste all dieser Blogs und es überrascht wohl wenig, daß sich nun, da Mario direkt nachschauen kann, jede Menge Blogger melden, die natürlich keine Zustimmung gegeben haben, geschweige denn nach einer gefragt wurden.
Ich nehme an, daß es angesichts der behaupteten zwei Millionen Blogs wahrscheinlicher ist, ein Blog in der Liste zu finden als es nicht zu finden. Kaum überraschend, daß auch ich da drin stehe, was mich erstens dazu veranlasst, hier klar zu stellen, daß ich natürlich ebenfalls weder gefragt wurde noch der Aufnahme in dieses Programm zugestimmt habe. Nächste Woche kümmere ich mich darum, was man da rechtlich tun kann. ich könnte mir vorstellen, daß mehr als eine Abmahnung drin ist. Vielleicht kann man ja auch eine einstweilige Verfügung erwirken, die die Verbreitung der Software verbietet, so lange mein Blog dort noch als Spamziel eingetragen ist...
Labels: rechtskram, spam
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Samstag, Juli 14, 2007
Udo vs. Mikado
Bin sehr gespannt. Wie ich schonmal hier und dort versucht hab zu erklären, war die gesamte Aktion ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn die Behörden beginnen, wild in Daten herumzuwühlen, die zu der Fragestellung gar nicht richtig passen. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszudenken, was alles passiert, wenn die Behörden noch mehr Befugnisse und noch mehr Zugriff auf noch mehr Daten erhalten.Labels: kreditkarten, mikado, rechtskram
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Donnerstag, Juni 28, 2007
dealgeldtypische Stückelung
Udo zitiert eine Strafanzeige:Bei dem Beschuldigten wurden im Zuge der Ermittlungen 600 Euro Bargeld gefunden in folgender dealgeldtypischer Stückelung:Hab grad mal in meinen Geldbeutel geschaut. Damn. Hoffentlich gerate ich heute nicht in eine Polizeikontrolle.
4 x 100 Euro - Schein
3 x 50 Euro - Schein
1 x 20 Euro - Schein
2 x 10 Euro - Schein
2 x 5 Euro - ScheinLabels: generalverdacht, rechtskram
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Donnerstag, Mai 31, 2007
Bruno Prozess begonnen
Eigentlich dachte ich, als ich die Meldung "Prozess um Abschuss von Braunbär Bruno" gelesen habe, daß vielleicht jemand den Jäger verklagt hat, weil er den Bären abgeschossen hatte, noch bevor die Abschussgenehmigung in Kraft getreten ist. Diese Begründung gefällt mir aber noch besser:Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf P. Bruno Riechwald hat Klage eingereicht, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht.
Der Abschuss des Bären verstoße gegen das Recht auf Erholung und Naturgenuss in der Bayerischen Verfassung, argumentiert der Jurist. Zudem müssten Tiere nach der Verfassung als Mitgeschöpfte geachtet und geschützt werden. (...)Labels: rechtskram
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Mittwoch, April 04, 2007
Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können - oder wollen!Ich wußte noch gar nicht, daß "keine Lizenz haben" gleichbedeutend ist mit "nicht Ehrlich sein".
fragt Herr Schneider und meint, daß Verlage und Sender, die im Internet Radio und Fernsehen anbieten, sich regulieren lassen müssten. Jetzt frage ich mich natürlich, warum es eine Regulierung eigentlich gibt und mir fällt ein, daß da mal was war mit begrenzten Kanälen und Sendefrequenzen. Also technische Restriktionen, über die man Hoheitsrechte für sich in Anspruch nimmt. Und wegen denen man die Sender, die trotzdem ohne Erlaubnis sendeten als "Piratensender" bezeichnet.
Nun ist ja das Internet bekanntermaßen kein Sendekanal und es gibt auch keine begrenzten Kanäle oder sowas dafür. Die Töne und Videos, die man sich übers Internet anhören und ansehen kann sind Dateien, die unbegrenzt abgerufen werden können. Ich lasse jetzt mal alle Witze darüber sein, die die Annahme einer Seelenverwandschaft zwischen Herrn Schneider und Herrn Stevens beinhalten. Bzw. einem sehr ähnlichen technischen Grundverständnis.
Ich glaube nämlich, der Mann weiß sehr wohl, wie das Internet funktioniert, immerhin versteigt er sich ja zu dem großartigen Nonsens-Satz "Rundfunk definiert sich nicht danach, wie das Signal technisch verbreitet wird." Okay, Herr Schneider. Nur mal ganz kurz nachgestichelt: Und weswegen heißt das dann "Rundfunk"?
Nein, es geht hier doch letztendlich um zwei Ziele. Zum einen natürlich ist unreguliertes Verbreiten von irgendwas Beamtenköpfen wie Schneider ein Graus und daß es Leute gibt, die meinen, daß es dafür eine Erlaubnis geben müsste, ist ja auch nichts neues.
Zum Zweiten fühlt sich natürlich jede Behörde immer wieder neu gefordert, ihre Daseinsberechtigung zu beweisen. Das passiert normalerweise dadurch, einem Bedeutungsverlust damit zuvorzukommen, indem sie ihre Kompetenzen durch die Ursupation bislang unbesetzter Nischen zu erweitern versucht (siehe auch Das Peter-Prinzip).
Im Internet ist es natürlich völlig wurscht, ob man die Daten, die man - ich kanns gar nicht oft genug erwähnen - abruft(!) am Ende liest, hört, anschaut oder was auch immer. Wenn man das also unbedingt regulieren will, muß man das daher über die "Qualität" und die Erfindung von diese bewertenden Kriterien machen, wie Herr Schneider ja auch richtig erkannt hat. Insoweit würde er beide Ziele erreiche: Einmal die Befriedigung des Herrschaftsanspruches über das bislang (weitgehend) unregulierte Internet, zum Anderen die des Peterschen Selbsterhaltungstriebes: Da kann einem bei der Vorstellung, wie viele neue Hierarchien, Abteilungen und Ressourcen man aufbauen kann, um schon alleine die Regulierungskriterien oder auch erstmal die Kommission zur Definition der Vorgaben für die Erarbeitung von Regulierungskriterien, schon mal ganz feucht im Schritt werden.
Was natürlich völlig fehlt ist eine tatsächliche Begründung, warum man das eigentlich tun sollte, aber "Warum" ist eine Frage, die man sich in Behörden ja eher weniger stellt - das Fehlen einer Antwort darauf überrascht daher nur ganz normal denkende Menschen.
Ach so, eines noch:Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollten. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz!
(via Lawblog)
Labels: arroganz der macht, beamte, rechtskram
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Schäuble? Sind Sie's?
Dieses Interview muss man gelesen haben. Schon allein, um zu verstehen, warum es keinen Sinn hat, ernsthaft zu versuchen, hier noch mit Vernunft oder Fachwissen zu argumentieren. Da ist Hopfen und Malz verloren. Wir können aber ja mal versuchen, solche "Tagebucheinträge" zu schreiben, von denen unser Innenminister glaubt, sie werden von klugen Verbrechern und Terroristen geschrieben*. So einfach dürfen wir es ihm nämlich nicht machen.
*Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.Labels: deppenalarm, rechtskram, sicherheit
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Donnerstag, Februar 08, 2007
Kreditkarten und so (Was wirklich an Mikado so gefährlich ist)
Vor einer Weile gabs ja diese Aufregung um die Mikado-Geschichte. Leider hatte ich die letzten Wochen keine Zeit, mich dazu mal zu äußern, denn es gibt hier ein paar Anmerkungen, die ich schonlänger mal anbringen wollte. Die hauptsächliche Kritik an der Aktion bezieht sich ja darauf, daß die Bankdaten von zigtausenden Kreditkartenbesitzern durchsucht wurden.
Es ist zwar nun so, daß ich ebenfalls meine, daß die Aktion nicht hätte stattfinden dürfen, allerdings nicht wegen der Annahme, daß die Privatsphäre all der Kreditkartenbesitzer kompromittiert wurde, deren Transaktionen von ihren Banken zur Durchsuchung freigegeben wurden. Die ist nämlich nicht richtig.
Es wurden nämlich nicht "sämtliche Kreditkarten" überprüft, sondern Transaktionen. Kreditkarten sind Personengebunden. Transaktionen nicht. Eventuell erkläre ich das zwar jetzt auch etwas verkehrt, weil ich versuche, es einfach zu machen: Eine Transaktion beinhaltet keinerlei Daten über Personen sondern lediglich eine Information über eine Zahlung. Und eine Transaktionsnummer. Wenn ich die Berichte richtig gelesen habe, wurden Transaktionen durchsucht. Nach in Transaktionen vorkommenden Daten wie Preis und purchasing date. Daher ist es ein Trugschluss, wenn man hier von Rasterfahndung und Millionen von überprüften Bankkunden spricht.
Das wars aber auch schon mit Relativierungen, denn ich schrieb ja schon, daß ich die Aktion ablehne, denn wenn man zwar weiß, daß es diese Trennung von Transaktionen und Person - die Eigenschaft, die Kreditkarten zu meinem bevorzugten Zahlungsmittel macht - gibt, aber nicht, wozu dies führt, dann gibts ganz andere Probleme. Eine Transaktion kann nicht auf eine Person zurückgeführt werden, sondern höchstens auf eine Kartennummer. Nur diese Kartennummer ist personengebunden, aber eben nicht die Transaktion. Es gibt daher im Pool der Processinginstitute jede Menge Transaktionen, die auf Kartenebene zurückgebucht wurden, weil die Kartenbesitzer gemerkt haben, daß ihre Karte missbraucht wurde. Das wird aber in der Transaktion selbst nirgends vermerkt und das bedeutet, daß man beim Durchsuchen von Transaktionen eigentlich immer davon ausgehen muss, daß ein "Fund" zwar den Kauf bei einem kriminellen Websitebetreiber beweisen kann, aber nicht, wer der Käufer ist. Auch ob eine Karte gesperrt wurde, ist auf Transaktionsebene nicht herauszufinden.
Insoweit ist die Beweiskraft, daß ein Kauf von einer bestimmten Person getätigt wurde, über die Durchsuchung von Transaktionen gleich null. Daraus die Berechtigung abzuleiten, bei Menschen eine Hausdurchsuchung anzusetzen und deren Rechner abzuholen, weil denen eine Kreditkarte gehört (hat), für die eine Transaktion mit einer verdächtigen Zahlung gefunden wurde, halte ich für einen Gang auf extrem dünnem Eis und zeigt nur, daß die Leute, die sich diese seltsame Aktion ausgedacht haben, überhaupt keine Ahnung davon haben, wie der Datenverkehr bei Kreditkarten funktioniert.Labels: kreditkarten, rechtskram, sicherheit
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Mittwoch, Januar 31, 2007
Zeichen der Zeit?
Grade schrieb ich über Erfolg und Solidarität.
Aber: Abmahnungen als indirektes Druckmittel, um die Schließung von Blogs zu erzwingen, scheint doch zu funktionieren. Seine Meinungsfreiheit öffentlich auszuüben ist eventuell doch zu gefährlich.Labels: abmahnung, blogger, rechtskram
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Dienstag, Januar 30, 2007
Saftblog sagt Danke, Maingold braucht Hilfe
Die Leute vom Saftblog machte wohl während der Probleme mit den Olypioniken eine ähnliche Erfahrung wie ich vor fast einem Jahr und man war wohl ähnlich baff über die riesige Solidarität, die einen da überrollt. Eine wirklich hübsche Idee finde ich, ist nun ihre Danke-Seite.
Wer jetzt allerdings aktuell Solidarität benötigt, ist Marius vom Maingold. Der kassierte seine zweite Abmahnung von den inzwischen wohl sehr nervösen und dadurch immer wilder um sich schlagenden Kniepers. Mal abgesehen davon, daß die Vorwürfe nicht zu halten sein dürften (sofern es die sind, die Marius auflistet) stimmt ja schon die Grundannahme nicht, daß es sich bei Maingold um ein Forum handelt. Juristische Schriftstücke sind schon mit weit geringeren Formfehlern abgelehnt worden.Labels: abmahnung, marions kochbuch, rechtskram
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Samstag, Januar 27, 2007
Ignorance is bliss
Olivers Gedanken über die Vorstufe der Resignation kommen mir bekannt vor und sicher nicht nur mir. Es ist die Frage, ob man nicht besser lebt, wenn man sich anpasst, den Gleisen folgt. Keine Fragen stellt. Sich nicht einmischt. Ich komme auch öfters mal an dieser Stelle an, vor allem immer dann, wenn wieder ein Stück Privatrecht verloren gegangen ist, der nächste Abmahner seinen Reibach machen konnte, der nächste Politiker vor irgendeiner Lobby einknickt.
Wie kann man damit umgehen, ohne das Steak zu essen? "Durchhalten!" reicht nicht. Vielleicht muss man sich über Erfolge freuen, auch wenn der Erfolg lediglich darin besteht, daß es einen heftigen Backlash gibt. Die Gegenwehr des Journalismus gegen Blogs vor einigen Jahren hat ja am Ende auch nicht gehalten, sondern man existiert nun doch gemeinsam und das auch noch mit sehr guter Zusammenarbeit im Netz.
Ich denke, je heftiger die Gegenreaktionen ausfallen, desto wichtiger ist es, genau an dieser Stelle dagegenzuhalten und die zu unterstützen, auf die man sich einschießt. Die wirklich üblen Abmahnungen und juristischen Kämpfe, die nicht wegen Geld sondern darum ausgetragen werden, um die entstandene Kultur der Meinungsäußerung im Netz wieder unter Kontrolle zu bekommen, werden erst noch kommen. Gegen das, was diesbezüglich in diesem Jahr auf uns zukommt, ist das letzte Jahr ein Honigschlecken gewesen. Aber, lieber Oliver, ich bin dennoch überzeugt davon, daß es immer erst schlechter werden muss bevor es besser wird. Ichweiß zwar nicht, wann und wie, aber so wird es sein. Nur wenn man aufhört zu kämpfen hat man verloren.Labels: abmahnung, blogger, rechtskram
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Dienstag, Januar 16, 2007
Geldmaschine Abmahnung
Eine kleine Rechnung mit erstaunlichem Ergebnis bei Maingold:(...) laut Jürgen Bechstein, ebenfall ein Abmahnopfer von Folkert Knieper und Betreiber des Fußballforums www.foros.de, trägt sein Fall intern bereits die Nummer "Fall 873". Nachzulesen ist das in einem Thread des abgemahnten Forums, in dem sich auch das "Marions Kochbuch Team" zu Wort meldete. Widersprochen wurde dieser Fallnummer nicht.Auch interessant, wie Kniepers Anwälte auf eine Reduzierung der Abmahnsumme auf realistische Werte reagiert und man versucht, auf Biegen und Brechen den Fall bei einer bestimmten Gerichtskammer in Hamburg unterzubringen, obwohl Frankfurt zuständig ist. Die ganze Geschichte hier.
Angenommen Folkert Knieper hat bisher wirklich 873 Personen abgemahnt und angenommen man geht von derselben Forderung wie in meinem Fall aus (699,40 Euro), dann sind das insgesamt 610.576,20 Euro, also weit über eine halbe Millionen Euro.Labels: abmahnung, marions kochbuch, rechtskram
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Dienstag, Januar 02, 2007
Jeder ist verdächtig...
daher sollte man wissen, was man tun und lassen kann und sollte, wenn eine Hausdurchsuchung vor der Tür steht (hihi... vor der Tür steht... hähä... Hausdurchsuchung... ...ok, nichsowitzig...). Mellenthin hat Udos großartigen und sehr unterhaltsamen Vortrag "Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt" vom 23c3 Kongress mitgeschnitten. Sollte jeder Verdächtige, also jeder Internetbenutzer, sich mal anhören.Labels: rechtskram
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