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Samstag, Februar 06, 2010

Euroweb schon wieder bei Escher
Zum dritten Mal und schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen (Sendung vom 15. Januar und die vom August 2009) waren Euroweb und Webstyle Thema in der mdr-Sendung "Ein Fall für Escher":


Watch Ein Fall fuer Escher 3 - Euroweb und Webstyle vor dem BGH (Sendung v. 04.02.2010) in Aktivismus & Nonprofit  |  View More Free Videos Online at Veoh.com

So ein wenig hat man den Eindruck, daß Escher richtig Blut geleckt hat, ich sehe diese Sendung, in der zwar inhaltlich eher wenig neues gezeigt wird aber dafür eine ganz eindeutige Positionierung für die Betroffenen getätigt wird, als eine offene Kampfansage. Eschers Formulierungen, ob es die "ausbaldowerten" Verträge sind oder die Frage, was die geschädigten tun können, um Euroweb "mal richtig wehzutun" sind harte Provokationen.
Ob er die Jungs von Euroweb und Webstyle damit aus der Reserve locken kann wird sich wahrscheinlich schon bald zeigen. Wenn das meine Sendung wäre hätte ich jetzt jedenfalls noch einen richtigen Knaller in der Hinterhand, den ich in dem Moment zünden würde, wenn die herausgeforderte Gegenreaktion ankommt. Ich bin sehr gespannt...

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Mittwoch, Februar 03, 2010

Abmahnung per E-Mail
Jetzt isses ja nicht so, daß das was neues ist, eine Abmahnung per Mail zu bekommen. Allerdings kommt sowas bislang wenig später auch noch als Einschreiben per Briefpost an, da man ja davon ausgeht, daß bei Kommunikation per E-Mail nicht gesichert ist, daß der Absender echt ist oder sie ankommt. Seit 15 Jahren wird ja deswegen auch über digitale Signaturen gestritten, Innenminister um Innenminister versuchen sich vergeblich an Bestimmungen und Gesetzen zur Einführung von Verfahren, E-Mails "amtlich" zu machen, lassen dabei aber selbst PGP-Schlüssel nicht als Identifizierung gelten.
Das Landgericht Hamburg lebt, was dieses Problem angeht, offenbar in einem Paralleluniversum, denn es
... entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.
HEißt das jetzt also, daß man diese ganze De-Mail Geschichte jetzt einstellen kann? Nicht nur, daß plötzlich eine einfache E-Mail doch als rechtsgültiges Dokument durchgeht - sie gilt selbst dann, wenn sie im Spamfilter landet? Also langsam sollte man sich da mal einig werden, wie's jetzt sein soll.

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Montag, Dezember 21, 2009

Achtung, Polizei! Das ist ein Überfall!
Frank berichtet, wie die Hagener Polizei ihn und seine Familie mit einer Hausdurchsuchung überrumpelte. Abgesehen von dem unmöglichen Auftreten der Beamten kommt der richtige Klops zum Schluss:
Nachdem wir uns also etwas gesammelt hatten, stellte Frau Leibowitz fest, dass die Polizei widerrechtlich in unserer Wohnung war. Man hatte uns zwar ständig einen richterlichen Beschluss vor die Nase gehalten, wir hatten aber zu keiner Zeit die Gelegenheit, ihn uns richtig durchzulesen. Darin wird nur die Entnahme meiner DNA angeordnet, eine Durchsuchung der Wohnung wird nicht erwähnt.

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Mittwoch, Dezember 09, 2009

Wenn eine Behörde Geld braucht
dann holt sie sich das halt einfach irgendwo:
Herr S. schloss Ende vorletzter Woche seine kleine Pizzeria auf, als ihm Mitarbeiter des Zolls ein Schreiben im gelben Umschlag überbrachten. Inhalt war ein Gerichtsbeschluss. Man könnte auch von einem wirtschaftlichen Todesurteil sprechen. Ab sofort war das gesamte Vermögen des Herrn S. beschlagnahmt, alle seine Konten gepfändet. Das Wechselgeld aus der Kasse nahmen die Beamten gleich mit. (...)
Warum? Hier weiterlesen...

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Mittwoch, Oktober 28, 2009

Der Vollständigkeit halber ein Sammelupdatepost
Stefan hat jetzt den Artikel geschrieben, von dem ich letzte Woche vermutet habe, daß er ihn eigentlich längst geschrieben haben müsste. Oder so.

Felix hat nochmal über den Palm geschrieben, diesmal speziell über das ziemlich primane Adressbuch. Außerdem hat Leo im fscklog auch ganz lange über den Pre geschrieben, allerdings mit dem Blick eines iPhone-Users.
Viele der Dinge, die ihn irritieren sind eine Folge daraus, daß ein iPhone irgendwas anders macht als ein Palm. Das kann ich gut beurteilen, weil ich nie ein iPhone hatte, aber schon lange einen Palm T/X und es somit im gegensatz zu ihm ganz normal (und super) fand, daß ich über nen Tipp auf die Uhrzeit schnell Wlan und Bluetooth ein oder ausschalten kann (Stichwort Konditionierung). Ich schrob hier schonmal was.

Und lest Frittens tolle Story, in der eine Sparkasse mal eben das Konto sperrt, damit man sich meldet weil man ne Riesterversicherung verkaufen will. Und wie die Geschichte nach der Veröffentlichung weitergegangen ist.

Udos Bericht über die Rechte von Zeugen und die Probleme bei ihrer Durchsetzung wollte ich eigentlich auch schon längst verlinkt haben.

Ich war wieder mal in Dresden und finde es immer wieder erstaunlich, wie akribisch dort die Sicherheitskontrollen abgefeiert werden. Das Highlight diesmal war der Einsatz eines kleinen Staubsaugers über meiner Laptoptastatur, um herauszufinden, ob die Krümel zwischen den Tasten Sprengstoff sind.

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Dienstag, August 25, 2009

Verklagt Katja Günther!
Der Anwalt Benedikt Klas hat eine gute Idee gehabt, um den Mahn-Anwälten, die seit Jahren unberechtigte Rechnungen verschicken, vielleicht doch endlich mal das Geschäft zu vermiesen:
Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses "Geburtstags-Archiv" nichtig ist.
Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).
"Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden", glaubt Klas.
Das glaube ich auch, allerdings nur dann, wenn so viele Betroffene wie möglich diesem Beispiel folgen. Ich kenne zwei Empfängerinnen von Frau Günthers Rechnungen und freu mich schon auf die nächsten...

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Montag, August 24, 2009

Euroweb bei "Escher"
Ich hab am Rande - und über die Referrerliste des Blogs - mitbekommen, daß beim MDR ein Beitrag über Euroweb im Rahmen der Sendung "Escher" gelaufen ist. Das ist meines Wissens das erste Mal, daß es ein Beitrag tatsächlich über die Erstellung hinaus geschafft hat (RTL Explosiv* hatte zuvor schon mal gekniffen und einen fertigen Beitrag nicht gesendet).
In der Online-Zusammenfassung steht zwar nur "Düsseldorfer Firma" und auch der Beitrag selbst ist noch(?) nicht in der Mediathek verfügbar. Allerdings gibts ja zum Glück Youtube und so konnte ich die Sendung doch noch sehen. Bin gespannt, wie lange sie online ist und wie lange es dauern wird, bis sie im Falle eines Löschversuchs zigfach vervielfältigt wieder auftauchen wird:

Watch Euroweb-Kritik bei Escher in Aktivismus & Nonprofit  |  View More Free Videos Online at Veoh.com

* nicht 'Sat1 Akte' wie ich zuvor geschrieben hatte.

UPDATE: Da Youtube angeblich wegen Copyrightclaims vom mdr die Videos rausgenommen hat hab ich eine andere Quelle eingebunden.

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Donnerstag, August 13, 2009

Eine gute Theorie
von Nina Paley über den Grund für das Interesse daran, alte Kultur so lange wie möglich nicht frei zu geben:
Q: Why would corporations hang onto all these old copyrights if they are going to make it so hard to use them?
A: Well, there's a good answer to that. The corporations that hold these copyrights are media companies that also control most of the new media that comes out. Estimates vary, but it's said that 98 percent of all culture is unavailable right now because of copyrights. So the reason they hold the copyrights isn't because they want to get paid, it's because they don't want all the old stuff competing with the media stream that they control now.
If you control Britney Spears, people are only going to listen to Britney Spears if they can't listen to anything else. That's why I think the system is still in place.
There's so much old good music that people would be listening to now. But if people listened to it, what would they do with the new stuff? If culture were freer, it would compete with people's time in consuming new stuff. That's my theory, anyway. (...)
(via Twitter, wie inzwischen so ziemlich alle interessanten Links)

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Montag, März 16, 2009

Die Einschläge gegen die Vorratsdatenspeicherung kommen näher
In einem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes liest man, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer etwas irreführenden Überschrift meldet folgende interessante Auffassung:
(...) Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden (...)
Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist. (...)
Es ging dabei eigentlich um die Klage gegen eine pauschale Veröffentlichung von Empfängern von Agrarzuwendungen im Internet. Die Klägerin wehrte sich offenbar dagegen. Das Urteil selbst hab ich nicht wirklich verstanden (bzw. schon, es wurde ausgesetzt, aber alle Gründe sind mir nciht so klar geworden), der interessante Fakt dabei ist ein anderer, nämlich daß, unter anderem auch mit obiger Begründung, das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur Entscheidung vorlegt (ich hoffe, das ist so korrekt formuliert).
Sprich: Nicht mehr nur das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Thema (wir erinnern uns, da ist ja unsere Verfassungsklage anhängig) sondern auch der EuGH wird sich nun nochmal dransetzen müssen, um die Richtlinie zu prüfen, die ja u.a. von Frau Zypries so gerne als Vorwand zur Notwendigkeit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen wurde.
(via netzpolitik)

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Freitag, März 13, 2009

Neues von Genealogie und Co
Da ich mindestens drei Personen kenne, die seit Jahren in unregelmäßigen Abständen diese lustigen - und freilich wirkungslosen - Mahnungen diverser Inkassoagenturen und Anwälte bekommen, möchte ich kurz diesen Hinweis loswerden:
Offensichtlich beantragt Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.(...) Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.
Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen.
Der Trick liegt also wohl diesmal in der Hoffnung, daß einerseits nicht alle, die diesmal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, diesem tatäschlich widersprechen, da sie ja inzwischen gelernt haben, das zu ignorieren. Oder darin, daß vor lauter Schreck darüber, daß das ja vom Gericht kommt, doch noch jemand zahlt.
Richtig ist also, folgendes zu tun:
Brief öffnen, das Kästchen zum Widerspruch einlegen suchen und ankreuzen, unterschreiben und zurück ans Gericht schicken.

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Freitag, Februar 06, 2009

Mit der üblichen Unsouveränität
mit der vor allem Firmen und Institutionen Abmahnungen an Blogger schreiben und diese nach dem Rückschwappen der Reaktion als massiver PR-Gau zurückziehen, tut das nun auch die Bahn.
Kein Ansatz eines Versuches, doch noch irgendwie ein wenig Würde zurückzugewinnen. Man tut einfach 'gar nichts mehr' (nicht neu) und gibt sich auf Nachfrage kindisch verstockt:
Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also "Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" durch die Veröffentlichung des Memos. (...)
Natürlich könnte Markus jetzt seinerseits auf Unterlassung der Behauptung bestehen, er habe Betriebsgeheimnisse verraten. Allerdings kann er darauf auch ganz gut verzichten. Im Gegensatz zu Transparency, die die Medien als Nachtret-Sprachrohr nutzten, um damals Moni weiterhin zu diskreditieren, so daß ein solcher Schritt wirklich notwendig war, kann die Bahn die Hilfe der Medien für ihre Position sicher nicht erwarten.

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Mittwoch, Januar 21, 2009

Kniepers verlieren, noch dazu in Hamburg
Das wars hoffentlich mit der Abmahnungsmasche bei Forenbetreibern:
In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen. (...)
Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz. (...)
(via Manniac)

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Montag, Juli 21, 2008

Euroweb vor Gericht
Das ging ja leider irgendwie an mir vorbei: Es gab Anfang Juli offenbar eine Gerichtsverhandlung gegen Euroweb bzw. einen Mitarbeiter. Das Interessante daran ist für mich, daß es hier nicht um einen der vielen Privatprozesse ging, sondern daß der Staatsanwalt tätig wurde. Ich habe einen Bericht eines anonymen bleiben wollenden Lesers, der sich diese Verhandlung angesehen hat. Die Teile des Berichtes, die ich nachrecherchieren konnte sind folgende:
vor zwei jahre fuehrte die firma euroweb internet gmbh einen prozess gegen einen kritiker [das dürfte die Holznagel-Geschichte gewesen sein - j.s.]. er hatte um die verkaufspraktiken der firma zu dokumentieren erfahrungsberichte betroffener kunden gesammelt und sandte sie auf anfrage an weitere betroffenen kunden weiter. ein anwalt von euroweb verschaffte sich durch eine falsche identitaet zugang zu diesen berichten. die firma versuchte dann die verteilung dieser kundenberichte zu durch ein gericht zu untersagen.
um die kundenberichte zu entkraeften wurden ihnen berichte seitens der euroweb vertriebsmitarbeiter gegenuebergestellt. in einer solchen eidesstattlichen erklaerung versicherte ein firmenvertriebsmitarbeiter u.a., dass er einer kundin im verkaufsgespraech keine hervorragende plazierung in suchmaschinenergebnissen garantiert habe. die betroffene kundin, die wie so viele andere vor einigen jahren selbst einen prozess gegen euroweb initiiert und verloren hatte, erfuhr davon und erstellte daraufhin strafanzeige. nach ihrer schilderung hatte dieser aussendienstmitarbeiter ihr gegenueber genau dieses Versprechen im jahr 2002 gemacht. die klage der staatsanwaltschaft wurde vor gericht zugelassen und im Juli 2008 zugelassen.
bemerkenswert war, dass das amtsgericht duesseldorf die anklage zuliess, obwohl offenkundig aussage gegen aussage stand. (...)
Das allerdings ist tatsächlich bemerkenswert. Denn eigentlich ist ja klar, wie eine Verhandlung ausgeht und somit findet eine solche normalerweise gar nicht statt. Warum doch? Der Autor spekuliert hier, ob das gericht dem unternehmen zu verstehen geben wollte, dass es unter Beobachtung steht? Die Verhandlung jedenfalls verlief dann ungefähr so:
der angeklagte (...) gab an, dass er sich noch genau an das geschaeft mit der betreffenden kundin erinnern koenne und bestritt ihre aussagen. Es sei nicht geschaeftspraxis von euroweb, solche versprechen zu geben und technisch zudem gar nicht moeglich. seine anwaeltin hielt die aussage der zeugin fuer nicht glaubwuerdig, weil die strafanzeige so lange nach dem verkaufsgespraech erfolgte. (...) die anwaeltin bezweifelte, dass sich die zeugin nach sechs jahren noch an das verkaufsgespraech in diesen einzelheiten erinnern koenne und aeusserte die vermutung, dass rache der beweggrund fuer die anzeige gewesen sei.
die zeugin (...) schilderte das verkaufsgespraech ausfuehrlich und detailreich aus ihrer sicht. auf die frage warum sie in ihrem eigenen prozess nicht auf die angeblich versprochene suchmaschinenoptimierung eingangen war, antwortete sie, dass andere aspekte bei der vertragserfuellung (oder der ihrer meinung nach ungenuegenden vertragserfuellung) fuer sie wichtiger gewesen seien und sie damals, was internettechnik angeht, noch recht unerfahren gewesen sei.
das urteil endete mit einem freispruch, beantragt durch die vertreterin der staatsanwaltschaft. dies war nicht weiter bemerkenswert und auch nicht anders yu erwarten.
Eben. Und hier stellt sich wieder die Frage, warum überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat. Die Richterin hat jedoch nicht einfach die Klage abgewiesen, sondern vor und nach der urteilsverkündung doch noch einiges mehr gesagt:
schon waehrend der verhandlung hatte sie erwaehnt, dass bereits in der zeit, als sie beim amtsgericht duesseldorf noch mit zivilrechtlichen fragen befasst war, sie mit einer ganzen reihe aehnlicher prozesse konfrontiert war, in denen solche aussagen von betroffenen kunden den aussagen der firma euroweb gegenueber standen. jedesmal waeren keine weitere zeugen beteiligt gewesen, so dass aussagen gegen aussage stand. sie fragte sich laut, wie diese vorwuerfe der kunden zustande gekommen waren und ob all diese vertragspartner sich allen ernstes absprechen wuerden. sie hielt es im gegensatz zur anwaeltin des angeklagten fuer plausibel, dass sich die zeugin an dieses verkaufsgespraech detailliert erinnere, denn schliesslich wuerde sich ja auch der vertriebsmitarbeiter genau an das gespraech erinnern.
nach der verkuendigung des freispruchs wiederholte die richterin nochmal ihre frage nach der seltsamen haeufung der zivilrechtlichen prozesse mit aehnlichem inhalt. sie gab deutlich zu verstehen, dass sie nicht wisse, was in dem verkaufsgespraech vor sechs jahren vorgefallen sei und ob der betreffende vertriebsmitarbeiter sich nun tatsaechlich mit solchen versprechungen die vertragsunterzeichnung erschlichen habe oder nicht. aber im zweifel muesse fuer den angeklagten entschieden werden. die aussage, dass die zeugin in ihrem ersten prozess nicht auf diesen aspekt der verkaufsgespraechs abgehoben habe, weil er ihr damals nicht als relevant erschien, hielt sie fuer glaubhaft.
Der Prozessbeobachter schreibt, die ganze zeit lang wurde er als zuschauer den eindruck nicht los, dass die richterin genau wusste, was da bei euroweb gespielt wird. allerdings sei klar gewesen, wie hier rechtlich zu entscheiden war...
Wer den ganzen Bericht lesen möchte, kann das hier tun. Die ausgelassenen Stellen sind Beschreibungen des Beschuldigten und der Zeugin oder subjektive Vermutungen aus dem Verhandlungsverlauf, die ich - weil ich die Verhandlung ja nicht selbst verfolgt habe - ja nicht nachvollziehen kann.

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Mittwoch, Juli 09, 2008

Urteil gekippt: Keine Haftung wegen offenem WLAN
Das OLG Frankfurt am Main hat das weltfremde WLAN-Urteil gekippt, nach dem man mit einem offenen WLAN für eventuelle Verfehlungen von Dritten verantwortlich gemacht wurde:
(...) Die jeden in eigener Verantwortung Handelnden treffende Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, dürfe nicht mit Hilfe der Störerhaftung über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden.
Eine Störerhaftung komme danach nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien, so das OLG. Dies setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Auch der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich hafte daher nicht wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen (...)
(Artikel bei Beck)

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Montag, Mai 26, 2008

Ein 'Anscheinsbeweis' existiert im Strafprozessrecht nicht
steht im Urteil des LG München. Wie überhaupt einige recht klare Grundsätze zur Frage, warum die Musikindustrie es sich knicken kann, daß die Gerichte ihnen P2P-Nutzer ausspähen.
(...)
2. Es ist nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche(...), ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen. Ein "Anscheinsbeweis" existiert im Strafprozessrecht nicht.
3. Die "Auslieferung" der Anschlussinhaber - für die im Übrigen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. II EMRK sprechen kann - läuft auf eine auch dem Zivilprozessrecht fremde "Ausforschung" hinaus.
4. Eine zivilrechtlichte Haftung des Anschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzungen über sog. "Tauschbörsen" ist nicht offenkundig; vielmehr fraglich. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist trotz im Internet häufig vorkommender Urheberrechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltspunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (...). Zudem kommt eine Nutzung des drahtlosen Anschlusses ("WLAN") durch außenstehende Dritte in Betracht.
5. Bei der Frage, ob Rechteinhabern Akteneinsicht zu gewähren ist, sind im Rahmen der (...) vorzunehmenden Interessenabwägung die betroffenen Rechtspositionen des Anschlussinhabers (hier: Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Persönlichkeitsrecht und das Fernmeldegeheimnis) zu berücksichtigen. Stehen diesen - lediglich - fragliche zivilrechtliche Ansprüche gegenüber und steht der Anschlussinhaber keinesfalls als für den Urheberrechtsverstoß (strafrechtlich) Verantwortlicher fest oder liegt allenfalls bzw. nicht einmal ein Anfangsverdacht vor, ist diese Interessenabwägung zugunsten der Rechtspositionen des Anschlussinhabers vorzunehmen (...)
Warum diese einleuchtende Argumentation allerdings so erst nach vielen Jahren mal so klar auf den Punkt gebracht wurde frage ich mich ja schon...

(Quelle: MEDIEN INTERNET und RECHT (MIR) 2008, Dok. 158)

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Sonntag, Januar 27, 2008

Sie haben hier gar keine Rechte!
Wahlbeobachtung in Hessen scheint ähnlich spannend zu sein wie in irgendwelchen Exsowietländern. Interessant (und durchaus erschreckend), wie man hierzulande darauf reagiert, wenn Leute plötzlich Rechte einfordern, von denen man lange gewohnt war, daß sie zwar existieren aber nicht genutzt werden.

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Freitag, Januar 25, 2008

Eventuell im Gegensatz zum Großteil der Blogger
die ich so kenne bin ich übrigens durchaus der Meinung, daß auch Altkanzler sich daran halten dürfen, nicht in Lokalen zu rauchen. Ich wüßte nicht, daß wir in Deutschland eine irgendwie geadelte Oberschicht hätten, die sich nicht an die Bestimmungen zu halten haben, die für alle gelten.
Natürlich ist da auch Blödsinn dabei. Der besteht allerdings in der medialen Aufregung, die die Herren Journalisten hier mal wieder völlig unnötig erzeugen. Wenn ich in einem Theater rauche, wo es verboten ist, bekomme ich ein Knöllchen. Ob ich dabei Scholz heiße oder Schmidt sollte eigentlich weder einen Unterschied in der Bewertung noch in der Aufmerksamkeit machen. Herrn Schmidt finde ich einen tollen Burschen, aber nicht weil er raucht (ebenso bescheuert übrigens finde ich den Kult um Brillenträger). Rauchen darf er wegen mir gern, dort wo es erlaubt ist. In Theatern muss dagegen eigentlich niemand rauchen, doof genug, daß man das per Verbot regeln musste. Und egal wie verdient sich irgendwer macht, wer das selbst dann noch nicht kapiert agiert wie ein rücksichtloser Sozialkrüppel.

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Donnerstag, Januar 24, 2008

Der "Himmel"-Flop
Nachdem Ende Dezember ja mit viel Trara ein großer Schlag gegen Kinderpornografie im Internet bekanntgegeben wurde, der sich dann eher als Überwachungsexzess herauszustellen begann, bewahrheitet sich nun langsam, wie sehr man hier offenbar einfach nur Recherchemüll ähnlich wie schon bei der blödsinnigen "Mikado"-Aktion veranstaltet hat. Denn:
Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia ("Operation Himmel") ins Visier der Ermittler geraten. (...)
(via udo)

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Mittwoch, Dezember 26, 2007

2008 - Das Jahr der Kollateralschäden?
Die Gesetzgebung der vergangenen drei bis vier Jahre, mit denen unsere Politiker versuchen, etwas zu schaffen, was sie für "Sicherheit" halten, wird nächstes Jahr hoffentlich noch wesentlich mehr Kollateralschäden verursachen, als es jetzt schon der Fall ist.
Vielleicht kommt man - wenns einfach mal genügend Unschuldige getroffen hat - dann ja drauf, daß es "Wer nichts tut, hat nichts zu befürchten" nicht gibt, wenn der Staat erstmal grundsätzlich jeden für verdächtig hält, kriminell zu sein.

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Samstag, November 17, 2007

Anwälte die mir schreiben
weil ein Artikel von mir einen Link zu einer Webseite über Internetabzocke beinhaltet, auf denen es wiederum einen Link zu einer weiteren Seite (mit einer Liste mit "dubiosen Anbietern") gibt, die ihren Mandanten nicht passt (da diese offenbar darin auftauchen). Und die das dann mit "Störerhaftung" begründen. Weiß jetzt nicht genau, was ich machen werde:
1. Nix. Mach ich normalerweise bei Anwaltsschreiben so, weil dann normalerweise nichts mehr kommt.
2. Wieder zum Anwalt gehen.
3. Machen was sie wollen.

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Mittwoch, Oktober 03, 2007

online-artikel.de angezählt
Es sind zwei Dinge die mich immer wieder erstaunen:
Im Schlechten, daß es regelmäßig irgendwelche Leute gibt, die glauben, im Internet sei es möglich, mit geklauten Inhalten auch nur einen Meter weit zu kommen, ohne daß das auffällt.
Im Guten: Wie schnell das mit dem Auffallen tatsächlich geht, daß man über solche Leute und ihre Ausreden inzwischen innerhalb weniger Stunden durch paralleles Recherchieren umfassend aufgeklärt wird und wie fix sich das dann verbreitet.
So gehen zwar immer wieder mal solche Heinis mit solchen eher nicht so superen Superideen an den Start, verschwinden aber jedes einzelne Mal schneller als seine regelmäßig auftauchenden Vorgänger.

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Donnerstag, September 27, 2007

Selber blöd! Staatsanwaltschaft wegen eBay Formfehlern abgemahnt
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wollte auf eBay Kram verhökern, so wie es ja viele Menschen tun. Weil sie aber, wie es ebenfalls viele Menschen tun, die vielen Bestimmungen und Regelungen beim Online-Handel nicht sauber umsetzen konnte, wurde sie abgemahnt.
Das allein ist natürlich eine einigermaßen spannende Information, ich persönlich finde allerdings viel interessanter, daß sie
... um Verständnis für diesen Fehler bittet. [Sie] (...) habe 'bundesweit erstmalig' versucht, solche Gegenstände über eBay zu versteigern. Und: 'Sie konnte hierbei auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen und musste sich bisher mit verbraucherschützenden Normen in der Verwertung nicht auseinandersetzen.'
Eben. Und genau so dürfte es so vielen anderen Menschen gehen, die sich dann z.B. auf offizielle Informationen und dummerweise ungenügende Mustertexte verlassen, nur um dann doch abgemahnt zu werden.
Die Abmahnung der eBay-Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Magdeburg ging von den Juristen des Verbandes der Internet-Händler IEBA aus, die damit sehr wirksam auf die üble bestehende Lage im Internetrecht hinweisen können (und die extra keine Kostennote geschickt haben - ein Luxus, den die kleinen massenabgemahnten Händler leider nicht haben).
Was ich nun gerne hätte: Einen Lerneffekt. Einen, der genau die Argumentation berücksichtigt, die die Staatsanwaltschaft zu seiner Verteidigung herangezogen hat, die aber gegenüber abgemahnten Intwernetnutzern im Prozessfall bislang keinerlei Bedeutung hat: Die fehlende Erfahrung und die verwirrende und für normale Menschen undurchsichtige Informationslage. Die wenigsten abgemahnten Internetnutzer wollen ja jemandem schaden sondern haben einfach nur genau wie die Justiz
"...bisher keine Erfahrungen als Online-Händler, dieses Gebiet war für sie eine fremde Materie."
Und das gilt nicht nur für Online-Handel.

(via kriegs-recht)

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Mittwoch, September 12, 2007

Gravenreuth wandert in den Bau?
meldet die taz:
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. (...)
Ich weiß nicht wie es gerade anderen geht, die Ende der Achtziger/Anfang der Neunziger mit 8-bit Computern aufgewachsen sind und sich, durch Gravenreuth kriminalisiert, schon in jungen Jahren mit Polizei, Gerichten und Hausdurchsuchungen beschäftigen mussten, nur weil sie ein Hobby etwas zu exzessiv betrieben haben.
Ich jedenfalls habe heute einen ganz besonders guten Morgen. Auch wenn ich auch eher wenig überzeugt bin, daß das Urteil wirklich endgültig ist. Die Schlinge zieht sich jedenfalls zu und "The Untouchables" gehört zu meinen Lieblingsfilmen, weil der Bösewicht am Ende doch noch in den Knast wandert.

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Mittwoch, August 15, 2007

Callactive Schizophrenie?
Okay, das ist jetzt ein wenig verwirrend, aber es dürfte die Chancen für Stefan, doch einen richtigen Punkt beim Kampf gegen die erneute Abmahnung zu machen, ein gutes Stück erhöhen:
Immerhin war ja der Sinn der Abmahnung eigentlich der, Sicher zu gehen, daß ein Kommentar in Stefans Blog, nachdem er diesen gelöscht hat,nicht erneut eingestellt würde. Nun hat in anderen Blogs, darunter auch in Valentins hier, ein Mitarbeiter von Callactive oder evtl. der Callactive Geschäftsführer Stephan Mayerbacher selbst (der die Authentizität bestätigte), die abgemahnte Stelle selbst zitiert. Was für sich natürlich schon mal schräg ist: erst den Anwalt loszuschicken, um einen Kommentar löschen zu lassen und ihn dann selbst überall zu verbreiten. Prima vor allem natürlich für Stefans Anwalt. Wirklich schizophren aber ist, daß er sich gar darüber beschwert, daß Stefan den Kommentar, den er zuvor löschen sollte, nicht selbst nochmals wiederholte. Ähm?

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Callactive mahnt nochmal ab
und vertritt den Standpunkt, Kommentare müssten grundsätzlich vor ab geprüft werden:
(...)Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. (...)
Natürlich heißt das nicht, daß callactives Standpunkt irgendeinen Bestand hat, abmahnen kann man ja bekanntlich erstmal viel. Allerdings gerät Stefan meiner Ansicht hier in ein kleines Dilemma, falls er sich wirklich entschließt, das bis zu einem offiziellen Urteil durchzufechten. Man muss sich hier vielleicht überlegen, ob man erstmal versucht, defensiv zu bleiben und nur die Abmahnung abzuschmettern bevor man Gefahr läuft, daß dabei ein Grundsatzurteil zur Pflichtmoderation entsteht.

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Samstag, August 11, 2007

Sebastian Foss Kommentarspam unerwünscht
Wie sicher den meisten schon bekannt ist, hat sich Mario die Spam-Software von Herrn Foss gekauft, um mal nachzuschauen, wie die funktioniert bzw. wie das mit den "zwei Millionen Blogs", die angeblich Werbeeinträgen in ihren Kommentaren zugestimmt hätten, konkret aussieht.
Tatsächlich gibt es in dem Programm eine Liste all dieser Blogs und es überrascht wohl wenig, daß sich nun, da Mario direkt nachschauen kann, jede Menge Blogger melden, die natürlich keine Zustimmung gegeben haben, geschweige denn nach einer gefragt wurden.

Ich nehme an, daß es angesichts der behaupteten zwei Millionen Blogs wahrscheinlicher ist, ein Blog in der Liste zu finden als es nicht zu finden. Kaum überraschend, daß auch ich da drin stehe, was mich erstens dazu veranlasst, hier klar zu stellen, daß ich natürlich ebenfalls weder gefragt wurde noch der Aufnahme in dieses Programm zugestimmt habe. Nächste Woche kümmere ich mich darum, was man da rechtlich tun kann. ich könnte mir vorstellen, daß mehr als eine Abmahnung drin ist. Vielleicht kann man ja auch eine einstweilige Verfügung erwirken, die die Verbreitung der Software verbietet, so lange mein Blog dort noch als Spamziel eingetragen ist...

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von Jens Scholz   direct link      3 Kommentare
 

Samstag, Juli 14, 2007

Udo vs. Mikado
Bin sehr gespannt. Wie ich schonmal hier und dort versucht hab zu erklären, war die gesamte Aktion ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn die Behörden beginnen, wild in Daten herumzuwühlen, die zu der Fragestellung gar nicht richtig passen. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszudenken, was alles passiert, wenn die Behörden noch mehr Befugnisse und noch mehr Zugriff auf noch mehr Daten erhalten.

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Donnerstag, Juni 28, 2007

dealgeldtypische Stückelung
Udo zitiert eine Strafanzeige:
Bei dem Beschuldigten wurden im Zuge der Ermittlungen 600 Euro Bargeld gefunden in folgender dealgeldtypischer Stückelung:

4 x 100 Euro - Schein
3 x 50 Euro - Schein
1 x 20 Euro - Schein
2 x 10 Euro - Schein
2 x 5 Euro - Schein
Hab grad mal in meinen Geldbeutel geschaut. Damn. Hoffentlich gerate ich heute nicht in eine Polizeikontrolle.

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von Jens Scholz   direct link      9 Kommentare
 

Donnerstag, Mai 31, 2007

Bruno Prozess begonnen
Eigentlich dachte ich, als ich die Meldung "Prozess um Abschuss von Braunbär Bruno" gelesen habe, daß vielleicht jemand den Jäger verklagt hat, weil er den Bären abgeschossen hatte, noch bevor die Abschussgenehmigung in Kraft getreten ist. Diese Begründung gefällt mir aber noch besser:
Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf P. Bruno Riechwald hat Klage eingereicht, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht.
Der Abschuss des Bären verstoße gegen das Recht auf Erholung und Naturgenuss in der Bayerischen Verfassung, argumentiert der Jurist. Zudem müssten Tiere nach der Verfassung als Mitgeschöpfte geachtet und geschützt werden. (...)

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Mittwoch, April 04, 2007

Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können - oder wollen!
fragt Herr Schneider und meint, daß Verlage und Sender, die im Internet Radio und Fernsehen anbieten, sich regulieren lassen müssten. Jetzt frage ich mich natürlich, warum es eine Regulierung eigentlich gibt und mir fällt ein, daß da mal was war mit begrenzten Kanälen und Sendefrequenzen. Also technische Restriktionen, über die man Hoheitsrechte für sich in Anspruch nimmt. Und wegen denen man die Sender, die trotzdem ohne Erlaubnis sendeten als "Piratensender" bezeichnet.
Nun ist ja das Internet bekanntermaßen kein Sendekanal und es gibt auch keine begrenzten Kanäle oder sowas dafür. Die Töne und Videos, die man sich übers Internet anhören und ansehen kann sind Dateien, die unbegrenzt abgerufen werden können. Ich lasse jetzt mal alle Witze darüber sein, die die Annahme einer Seelenverwandschaft zwischen Herrn Schneider und Herrn Stevens beinhalten. Bzw. einem sehr ähnlichen technischen Grundverständnis.
Ich glaube nämlich, der Mann weiß sehr wohl, wie das Internet funktioniert, immerhin versteigt er sich ja zu dem großartigen Nonsens-Satz "Rundfunk definiert sich nicht danach, wie das Signal technisch verbreitet wird." Okay, Herr Schneider. Nur mal ganz kurz nachgestichelt: Und weswegen heißt das dann "Rundfunk"?
Nein, es geht hier doch letztendlich um zwei Ziele. Zum einen natürlich ist unreguliertes Verbreiten von irgendwas Beamtenköpfen wie Schneider ein Graus und daß es Leute gibt, die meinen, daß es dafür eine Erlaubnis geben müsste, ist ja auch nichts neues.
Zum Zweiten fühlt sich natürlich jede Behörde immer wieder neu gefordert, ihre Daseinsberechtigung zu beweisen. Das passiert normalerweise dadurch, einem Bedeutungsverlust damit zuvorzukommen, indem sie ihre Kompetenzen durch die Ursupation bislang unbesetzter Nischen zu erweitern versucht (siehe auch Das Peter-Prinzip).
Im Internet ist es natürlich völlig wurscht, ob man die Daten, die man - ich kanns gar nicht oft genug erwähnen - abruft(!) am Ende liest, hört, anschaut oder was auch immer. Wenn man das also unbedingt regulieren will, muß man das daher über die "Qualität" und die Erfindung von diese bewertenden Kriterien machen, wie Herr Schneider ja auch richtig erkannt hat. Insoweit würde er beide Ziele erreiche: Einmal die Befriedigung des Herrschaftsanspruches über das bislang (weitgehend) unregulierte Internet, zum Anderen die des Peterschen Selbsterhaltungstriebes: Da kann einem bei der Vorstellung, wie viele neue Hierarchien, Abteilungen und Ressourcen man aufbauen kann, um schon alleine die Regulierungskriterien oder auch erstmal die Kommission zur Definition der Vorgaben für die Erarbeitung von Regulierungskriterien, schon mal ganz feucht im Schritt werden.
Was natürlich völlig fehlt ist eine tatsächliche Begründung, warum man das eigentlich tun sollte, aber "Warum" ist eine Frage, die man sich in Behörden ja eher weniger stellt - das Fehlen einer Antwort darauf überrascht daher nur ganz normal denkende Menschen.
Ach so, eines noch:
Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollten. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz!
Ich wußte noch gar nicht, daß "keine Lizenz haben" gleichbedeutend ist mit "nicht Ehrlich sein".
(via Lawblog)

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Freitag, Februar 09, 2007

Schäuble? Sind Sie's?
Dieses Interview muss man gelesen haben. Schon allein, um zu verstehen, warum es keinen Sinn hat, ernsthaft zu versuchen, hier noch mit Vernunft oder Fachwissen zu argumentieren. Da ist Hopfen und Malz verloren. Wir können aber ja mal versuchen, solche "Tagebucheinträge" zu schreiben, von denen unser Innenminister glaubt, sie werden von klugen Verbrechern und Terroristen geschrieben*. So einfach dürfen wir es ihm nämlich nicht machen.

*Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

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Donnerstag, Februar 08, 2007

Kreditkarten und so (Was wirklich an Mikado so gefährlich ist)
Vor einer Weile gabs ja diese Aufregung um die Mikado-Geschichte. Leider hatte ich die letzten Wochen keine Zeit, mich dazu mal zu äußern, denn es gibt hier ein paar Anmerkungen, die ich schonlänger mal anbringen wollte. Die hauptsächliche Kritik an der Aktion bezieht sich ja darauf, daß die Bankdaten von zigtausenden Kreditkartenbesitzern durchsucht wurden.
Es ist zwar nun so, daß ich ebenfalls meine, daß die Aktion nicht hätte stattfinden dürfen, allerdings nicht wegen der Annahme, daß die Privatsphäre all der Kreditkartenbesitzer kompromittiert wurde, deren Transaktionen von ihren Banken zur Durchsuchung freigegeben wurden. Die ist nämlich nicht richtig.
Es wurden nämlich nicht "sämtliche Kreditkarten" überprüft, sondern Transaktionen. Kreditkarten sind Personengebunden. Transaktionen nicht. Eventuell erkläre ich das zwar jetzt auch etwas verkehrt, weil ich versuche, es einfach zu machen: Eine Transaktion beinhaltet keinerlei Daten über Personen sondern lediglich eine Information über eine Zahlung. Und eine Transaktionsnummer. Wenn ich die Berichte richtig gelesen habe, wurden Transaktionen durchsucht. Nach in Transaktionen vorkommenden Daten wie Preis und purchasing date. Daher ist es ein Trugschluss, wenn man hier von Rasterfahndung und Millionen von überprüften Bankkunden spricht.
Das wars aber auch schon mit Relativierungen, denn ich schrieb ja schon, daß ich die Aktion ablehne, denn wenn man zwar weiß, daß es diese Trennung von Transaktionen und Person - die Eigenschaft, die Kreditkarten zu meinem bevorzugten Zahlungsmittel macht - gibt, aber nicht, wozu dies führt, dann gibts ganz andere Probleme. Eine Transaktion kann nicht auf eine Person zurückgeführt werden, sondern höchstens auf eine Kartennummer. Nur diese Kartennummer ist personengebunden, aber eben nicht die Transaktion. Es gibt daher im Pool der Processinginstitute jede Menge Transaktionen, die auf Kartenebene zurückgebucht wurden, weil die Kartenbesitzer gemerkt haben, daß ihre Karte missbraucht wurde. Das wird aber in der Transaktion selbst nirgends vermerkt und das bedeutet, daß man beim Durchsuchen von Transaktionen eigentlich immer davon ausgehen muss, daß ein "Fund" zwar den Kauf bei einem kriminellen Websitebetreiber beweisen kann, aber nicht, wer der Käufer ist. Auch ob eine Karte gesperrt wurde, ist auf Transaktionsebene nicht herauszufinden.
Insoweit ist die Beweiskraft, daß ein Kauf von einer bestimmten Person getätigt wurde, über die Durchsuchung von Transaktionen gleich null. Daraus die Berechtigung abzuleiten, bei Menschen eine Hausdurchsuchung anzusetzen und deren Rechner abzuholen, weil denen eine Kreditkarte gehört (hat), für die eine Transaktion mit einer verdächtigen Zahlung gefunden wurde, halte ich für einen Gang auf extrem dünnem Eis und zeigt nur, daß die Leute, die sich diese seltsame Aktion ausgedacht haben, überhaupt keine Ahnung davon haben, wie der Datenverkehr bei Kreditkarten funktioniert.

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Mittwoch, Januar 31, 2007

Zeichen der Zeit?
Grade schrieb ich über Erfolg und Solidarität.
Aber: Abmahnungen als indirektes Druckmittel, um die Schließung von Blogs zu erzwingen, scheint doch zu funktionieren. Seine Meinungsfreiheit öffentlich auszuüben ist eventuell doch zu gefährlich.

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Dienstag, Januar 30, 2007

Saftblog sagt Danke, Maingold braucht Hilfe
Die Leute vom Saftblog machte wohl während der Probleme mit den Olypioniken eine ähnliche Erfahrung wie ich vor fast einem Jahr und man war wohl ähnlich baff über die riesige Solidarität, die einen da überrollt. Eine wirklich hübsche Idee finde ich, ist nun ihre Danke-Seite.
Wer jetzt allerdings aktuell Solidarität benötigt, ist Marius vom Maingold. Der kassierte seine zweite Abmahnung von den inzwischen wohl sehr nervösen und dadurch immer wilder um sich schlagenden Kniepers. Mal abgesehen davon, daß die Vorwürfe nicht zu halten sein dürften (sofern es die sind, die Marius auflistet) stimmt ja schon die Grundannahme nicht, daß es sich bei Maingold um ein Forum handelt. Juristische Schriftstücke sind schon mit weit geringeren Formfehlern abgelehnt worden.

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von Jens Scholz   direct link      4 Kommentare
 

Samstag, Januar 27, 2007

Ignorance is bliss
Olivers Gedanken über die Vorstufe der Resignation kommen mir bekannt vor und sicher nicht nur mir. Es ist die Frage, ob man nicht besser lebt, wenn man sich anpasst, den Gleisen folgt. Keine Fragen stellt. Sich nicht einmischt. Ich komme auch öfters mal an dieser Stelle an, vor allem immer dann, wenn wieder ein Stück Privatrecht verloren gegangen ist, der nächste Abmahner seinen Reibach machen konnte, der nächste Politiker vor irgendeiner Lobby einknickt.
Wie kann man damit umgehen, ohne das Steak zu essen? "Durchhalten!" reicht nicht. Vielleicht muss man sich über Erfolge freuen, auch wenn der Erfolg lediglich darin besteht, daß es einen heftigen Backlash gibt. Die Gegenwehr des Journalismus gegen Blogs vor einigen Jahren hat ja am Ende auch nicht gehalten, sondern man existiert nun doch gemeinsam und das auch noch mit sehr guter Zusammenarbeit im Netz.
Ich denke, je heftiger die Gegenreaktionen ausfallen, desto wichtiger ist es, genau an dieser Stelle dagegenzuhalten und die zu unterstützen, auf die man sich einschießt. Die wirklich üblen Abmahnungen und juristischen Kämpfe, die nicht wegen Geld sondern darum ausgetragen werden, um die entstandene Kultur der Meinungsäußerung im Netz wieder unter Kontrolle zu bekommen, werden erst noch kommen. Gegen das, was diesbezüglich in diesem Jahr auf uns zukommt, ist das letzte Jahr ein Honigschlecken gewesen. Aber, lieber Oliver, ich bin dennoch überzeugt davon, daß es immer erst schlechter werden muss bevor es besser wird. Ichweiß zwar nicht, wann und wie, aber so wird es sein. Nur wenn man aufhört zu kämpfen hat man verloren.

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Dienstag, Januar 16, 2007

Geldmaschine Abmahnung
Eine kleine Rechnung mit erstaunlichem Ergebnis bei Maingold:
(...) laut Jürgen Bechstein, ebenfall ein Abmahnopfer von Folkert Knieper und Betreiber des Fußballforums www.foros.de, trägt sein Fall intern bereits die Nummer "Fall 873". Nachzulesen ist das in einem Thread des abgemahnten Forums, in dem sich auch das "Marions Kochbuch Team" zu Wort meldete. Widersprochen wurde dieser Fallnummer nicht.
Angenommen Folkert Knieper hat bisher wirklich 873 Personen abgemahnt und angenommen man geht von derselben Forderung wie in meinem Fall aus (699,40 Euro), dann sind das insgesamt 610.576,20 Euro, also weit über eine halbe Millionen Euro.
Auch interessant, wie Kniepers Anwälte auf eine Reduzierung der Abmahnsumme auf realistische Werte reagiert und man versucht, auf Biegen und Brechen den Fall bei einer bestimmten Gerichtskammer in Hamburg unterzubringen, obwohl Frankfurt zuständig ist. Die ganze Geschichte hier.

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von Jens Scholz   direct link      10 Kommentare
 

Dienstag, Januar 02, 2007

Jeder ist verdächtig...
daher sollte man wissen, was man tun und lassen kann und sollte, wenn eine Hausdurchsuchung vor der Tür steht (hihi... vor der Tür steht... hähä... Hausdurchsuchung... ...ok, nichsowitzig...). Mellenthin hat Udos großartigen und sehr unterhaltsamen Vortrag "Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt" vom 23c3 Kongress mitgeschnitten. Sollte jeder Verdächtige, also jeder Internetbenutzer, sich mal anhören.

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von Jens Scholz   direct link      1 Kommentare
 
.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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