Mittwoch, Januar 21, 2009
Kniepers verlieren, noch dazu in Hamburg
Das wars hoffentlich mit der Abmahnungsmasche bei Forenbetreibern:In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen. (...)(via Manniac)
Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz. (...)Labels: abmahnung, marions kochbuch, rechtskram
von Jens Scholz direct link
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