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Samstag, April 19, 2008

Das Terroristenargument glaubt doch kein Mensch mehr
Wird aber immer noch gern bemüht:
Auch die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Möglichkeit . Der Chef, Konrad Freiberg, sagte dem Abendblatt: "Das ist sinnvoll und erforderlich." Das hätten die Ermittlungen um die Terrorverdächtigen im Sauerland gezeigt. Dort konnten die Ermittler zwar die Garage, in der die Verdächtigen Sprengstoff mischten, abhören, was dort aber genau passierte konnten sie nicht sehen. "Diese Befugnis gilt nur bei konkreter Terrorgefahr. Dafür wird jeder Verständnis haben."
Wenn in dem Gesetz drinstünde "Diese Befugnis gilt nur bei konkreter Terrorgefahr", dann würde ich zwar glauben, daß es tatsächlich so gemeint ist, aber angesichts dessen, daß das Bankgeheimnis mit der Begründung, die großen Steuerflüchtlinge fangen zu wollen, fiel und nun stattdessen die Harz4-Empfänger überwacht werden oder die ebenfalls angeblich für Terrorbekämfung gespeicherte Verbindungsdaten demnächst auch von der Musikindustrie genutzt werden kann, um Filesharingnutzer auszuspähen denke ich, hier gehts tatsächlich darum, Deutschland in eine Lidl-Filiale zu vewrwandeln.

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Sonntag, März 30, 2008

Schäubles Fingerabdrücke sind demnächst überall zu finden
denn der CCC hat siein der aktuellen Ausgabe der Datenschleuder nicht nur veröffentlicht, sondern auch gleich eine Schablone mitgeliefert, die man sich auf die Finger pappen kann:
Die Hacker wollen sich damit gegen die zunehmende Erfassung biometrischer Daten zur Wehr setzen. Besonders die Speicherung der Fingerabdrücke im E-Pass stößt dem CCC übel auf. "Wir wollen mit der Veröffentlichung ein warnendes Zeichen setzen", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling gegenüber heise online. Fingerabdrücke seien nicht so sicher, wie die Politik behauptet, erklärt Engling: "Sie gehören in keine sicherheitskritische Anwendung - und erst recht nicht in den E-Pass."

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Mittwoch, März 19, 2008

Yay BVG!
Ich kann vollumfänglich die Ansichten des Verfassungsgerichts teilen, mit der es ihr Urteil zum Eilantrag gegen das Vorratsdatenspeichergesetz erläutert. Das zeigt mir zum Einen beruhigenderweise, daß mich mein gesunder Menschenverstand nicht trügt und zum Anderen, wie unverständlich und verrückt die politischen Entscheidungen in dieser Sache tatächlich gewesen sind:
Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.
Da es nur um den Eilantrag ging, wurde so entschieden, daß nur die für den Eilantrag relevanten unmittelbaren Gefahren, die von diesem Gesetz ausgehen, betrachtet wurden. Ende des Jahres soll dann grundsätzlich über das Gesetz entschieden werden und ich gehe fest davon aus, daß auch die Datenspeicherung gekippt werden wird, denn das entspricht der gesamten Linie der BVG-Entscheidungen seit der Volkszählungsentscheidung in den 80gern (die den Herren, Damen und Rollstuhlfahrern, die in letzter Zeit diese schwachsinnigen Gesetze machen ja eigentlich auch kennen müssten).
Eine Sache allerdings würde mich interessieren: Wenn hier allein die ungeregelte Möglichkeit, in irgendwelchen Datensammlungen zu stöbern, abgewiesen wird, wie siehts denn da mit den Bank- und Kreditkartendaten aus, die ja ebenfalls von nahezu jedem Amt verdachtsunabhängig abgefragt werden? Damals wurde ja auch behauptet, es ginge nur um die großen Fische und nur bei begründetem Verdacht würde man auf die Daten zugreifen. Die Wirklichkeit sieht ja eher so aus, wie sich damals die Kritiker ein Worst Case Szenario vorstellten, für das sie - ähnlich wie heute die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung - von den verantwortlichen Politikern ausgelacht wurden.
Würde es sich nicht lohnen, auch hier mal einen passenden Antrag zu stellen?

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Dienstag, März 11, 2008

Und das nächste Schnüffelgesetz kassiert
Das geht ja Schlag auf Schlag. Nachdem das BVG letztens schon das Online-Durchsuchungsgesetz in Nordrhein-Westfahlen für null und nichtig erklärte sind die Hessen und Schleswiger dran, die der Meinung sind, sie könnten die Mautbrücken* die Erfassung aller Nummernschilder zur generellen Überwachung der Bewegung von Bürgern nutzen.
Es darf ab sofort nicht mehr pauschal erfasst werden, wo wir hinfahren:
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. (...)
So kanns gerne weitergehen. Erschreckend dabei ist nur, daß ich gar nicht wußte, daß das tatsächlich schon gemacht wurde. Ich dachte, die Überwachung per Mautanlagen wäre noch in der Diskussion.

* Update: Die Nummernschilder wurden in diesem Fall nicht über die Mautbrücken erfasst, sondern über mobile Kennzeichenscanner. Danke an Christopher für den Hinweis.

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Mittwoch, Februar 27, 2008

Ein Schnüffelgesetz weniger
Das Nordrhein-Westfählische Online-Durchsuchungsgesetz gibts nicht mehr:
(...) das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz (...) wurde von den Karlsruher Richtern für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Prima. Dann mal nur weiter so, als nächstes hätte ich bitte gern die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft.
Der WDR sammelt die Netzreaktionen.

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Freitag, Februar 01, 2008

Schnüffelstaat
Nur, um mal zu verdeutlichen, was entgegen allen Beteuerungen, man nutze Datensammlungen nur in Einzelfällen und zur Verfolgung von besonders schwer Kriminellen tatsächlich passiert, sobald der Staat an private Daten rankommt:
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Abrufe von Bankkonten der Bundesbürger für die Steuerfahndung und die Strafverfolgung im vergangenen Jahr um 15 Prozent im Vergleich zu 2006 nach oben geklettert. In insgesamt 93.560 Fällen sollen Behörden die Kontostammdaten abgefragt haben, berichtet die Tageszeitung Die Welt. Laut Branchenexperten stehen hinter dieser Zahl insgesamt rund 200 Millionen Zugriffe auf Datenbanken der Kreditinstitute, da jede Einzelabfrage etwa anhand eines Namen und der Adresse eines Verdächtigen eine Art Rasterfahndung in den Systemen auslösen und virtuell alle rund 2000 Banken hierzulande nach passenden Kontoverbindungen suchen müssten. (...)
Der rasche Anstieg der Zugriffe hängt Experten zufolge damit zusammen, dass die Fahnder von diesen weiteren Befugnissen just auch tatsächlich Gebrauch machen und der Bankkunde längst komplett gläsern ist. (...)
Wer glaubt, das liefe bei irgendwelchen anderen Daten auch nur einen Deut anders, dürfte sich genauso etwas vormachen wie jeder, der glaubt, es habe nur der was zu befürchten, der was zu verbergen habe.

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Sonntag, Januar 27, 2008

Umgekehrt wird der Schuh draus
Lese grade das hier:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Anbieter Anonyphone gerügt, der nach eigenen Angaben nicht mehr auf eine Person registrierte Prepaid-Karten für Mobiltelefone verkauft. Der stellvertretende Vorsitzende des BDK, Wilfried Albishausen, bezeichnete den Service gegenüber dem Westfalen-Blatt als "unmoralisch und für die Polizeiarbeit fatal". (...)
Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen, verteidigte Albishausen die sechsmonatige Aufzeichnung der Nutzerspuren. Dies werde mit den anonymen Handykarten erschwert.
Es geht also darum, die Straftäter besserverfolgen zu können. Na dann kann ich die Argumentation doch genausogut umkehren und sagen, da ich kein Straftäter bin, schade ich der Straferfolgung ja nicht, wenn ich mich der Vorratsdatenspeicherung entziehe. Oder?

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Dienstag, Januar 01, 2008

Presse, ey
Jetz kommste angeschissen, wo du als letzte merkst, daß das Thema doch ein paar Leute mehr interessiert. Wo wart ihr denn, als es noch möglich war, was zu bewegen? Ach, ich erinnere mich. Da meintet ihr grade, Blogger sollen doch mal besser die Klappe halten.

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Montag, November 12, 2007

Weniger unerträglich?
26 SPD-Abgeordnete* haben eine Erklärung (dort zu finden unter "Anlage 4") zu ihrem Abstimmverhalten über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" abgegeben.
Darin schreiben sie unter anderem:
In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.
und auch dieses:
In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.
Schö und gut. Man hat eigentlich alles verstanden. Und dennoch haben sie zugestimmt. Nicht etwa, weil sie das Gesetz toll finden und auch nicht, weil sie überhaupt glauben, daß ein solches Gesetz notwendig wäre. Warum sie zugestimmt haben, schreiben sie nicht - jedenfalls nicht direkt, es sei denn, sie glauben ernsthaft, daß das hier eine valide Begründung sei, nur weil der entsprechende Satzteil mit "weil" anfängt:
Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen.
Das ist natürlich keine Begründung. Man kann nicht sagen "Das Gesetz ist per se unerträglich, aber weil man die Anwendung des Gesetzes irgendwie total schwierig macht kann man ja zustimmen". Das wäre nämlich das, was da steht. Es muß daher eigentlich anders gemeint sein und ich würde mal sagen, es ist verklausuliert für "...weil wir dem Fraktionszwang folgen." Oder auch für "...weil wir zu feige sind, uns gegen die Parteilinie zu stellen."
Das zeigt uns dann auch der letzte Absatz, mit dem sie im Prinzip sagen, daß sie tatsächlich erwarten, sich waschen zu können ohne sich nass zu machen. Sie geben die Verantwortung für ihre Zustimmung zu einem Gesetz, von dem sie eigentlich wissen, daß es nicht Verfassungskonform ist, einfach ab:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Mit anderen Worten kann man die ganze Erklärung also so zusammenfassen:
"Wir stimmen wider besseren Wissens für das Gesetz, weil wir Parteitreue zeigen wollen. Diese ist uns wichtiger als die Sache, um die es eigentlich geht. Moralische Bedenken brauchen wir aber dabei nicht haben, denn das Bundesverfassungsgericht übernimmt den Teil unserer Arbeit, für den wir eigentlich gewählt wurden."
Das war der eine Versuch, das Dilemma zu lösen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Feigheit zu zeigen: Ein Beispiel gibt Jörg Tauss, bei dem die "Neuen Medien" ja ein Kernthema seiner Arbeit sind und der auch immer brav Präsenz zeigt, wenn in den Medien ein Experte gebraucht wird. Er sagt dann auch einigermaßen vernünftiges Zeug und so war ich gespannt, wie er agiert, wenn es mal nicht ums labern geht sondern Ernst wird:
Er war zur Abstimmung nicht erschienen.
(via heise und nerdcore)
Udo fand die Formulierung "weniger unerträglich" ähnlich großartig wie ich.

* nämlich Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt...

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Kontrolle muss sein

(Clip vom Bembelkandidat)

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Freitag, November 09, 2007

Nicht unerwartet
lautet die Meldung also:
Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen der großen Koalition den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (PDF-Datei) und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet.
Er hat sich damit auch gleich von der Annahme verabschiedet, daß jeder Bürger schützenswerte Freiheiten hat und ich verabschiede mich im Gegenzug von der Annahme, daß meine Regierung noch alle Tassen im Schrank hat.
Wie twitterte es Herr Dahlmann eben? "Als ehemaliger Bürger der DDR käme ich mir an diesem so besonderen Tag der deutschen Geschichte ganz besonders verarscht vor.".
Auch auf den Punkt bringts Felix, der auf GdP-Vorsitzenden Freibergs Erklärung, der Bürger könne sicher sein, daß die Polizei verantwortungsvoll mit den Daten umgehen, antwortet:
wie wäre es umgekehrt? die polizei und der staat kann sicher sein, dass die mehrheit der bürger rechtschaffend sind und keine terroristischen ziele verfolgten. (...) wieso sollen die bürger dem staat mehr vertrauen schenken als der staat es selber tut?
Zum Thema, wie sehr man einer Polizei vertrauen kann, verhältnismäßig zu agieren, gab es in den letzten Wochen ja eher keinen Grund, ruhig zu bleiben. Und jeder mit etwas kritischerer Grundhaltung kann sich ja schonmal drauf einstellen, was so passieren kann.

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Sonntag, November 04, 2007

Wir sehn uns Dienstag, 18:30h auf der Domplatte!
Da ist nämlich die Kölner Demo gegen den staatlichen Überwachungswahn.

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Freitag, September 14, 2007

Denken wie Schäuble
versucht Thomas, indem er die Schäublesche Logik, das Internet ist der Dreh- und Angelpunkt des Terrorismus, weiterdenkt. Klar kommt man dann auch die Idee, das Internet muss es wohl schon 1969 in Deutschland gegeben haben. Und natürlich - aus dem Wissen heraus, daß es eben kein Internet gab damals - ist die ebensologische Konsequenz diese:
Na gut, es war nicht das Internet, in dem die RAF ihre Taten plante. Es waren Häuser. Dort schotteten sich die Mitglieder ab, überall auf der Welt. In Wohnungen führten sie ein Second Life. Häuser waren boten Raum für Kommunikation und Anwerbung, waren Universität, Think Tank und Trainingscamp. Hätten wir keine Häuser, hätte es die RAF nie gegeben.
Hier muss ich mal kräftig "Stop!" rufen und "Bitte nicht weiterdenken!", denn Sicherheitspolitikern fällt die für normal denkende Menschen offensichtliche Ironie dieses Absatzs nicht auf. Die sagen "Mein Gott, das stimmt!" und erweitern stante pede die Möglichkeiten der Überwachung von Privatwohnungen.

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Donnerstag, September 13, 2007

22. September ist Demo in Berlin
Ich bin dann 1. krank im Bett und 2. sowieso gar nicht in Berlin, aber vielleicht ja ein paar Leser. Drüben beim Herrn Bov wird der Treffpunkt für den Blogger-Block ausgekaspert.

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.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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