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Donnerstag, Oktober 15, 2009

Atempausen für Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren nutzen
Das liest sich ja vorerst ganz ok. Demnach
...wird die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt, das im Frühjahr erwartet wird. Ebenfalls nicht zur Anwendung kommen ein Jahr lang die Internet-Zugangssperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Hier gilt laut Stadler nun vorrangig der Grundsatz "Löschen statt Sperren". Nach Jahresfrist soll dann eine Evaluation zeigen, ob dies erfolgreich war oder doch Sperren mittels schwarzer Listen nötig sind. (...)
Das Recht zu Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) wird nach Stadlers Worten nicht auf andere Behörden wie etwa die Geheimdienste ausgedehnt. Zudem soll die weitreichende Maßnahme künftig nur noch von einem Richter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft angeordnet werden dürfen, und nicht mehr von normalen Amtsrichtern. (...)
Im Prinzip ist das allerdings nur eine Pause. Ein Innehalten, kein Richtungswechsel. Es ist allein damit also noch nicht allzuviel gewonnen, wenngleich ich natürlich erst einmal froh über diesen ersten Schritt bin, der uns zumindest ein wenig Zeit gibt, um den Politikern aller Parteien die Notwendigkeit eines offenen und unzensierten Netzes klar zu machen. Wir dürfen jetzt also nicht verschnaufen sondern müssen diese Zeit und Chance nutzen, jetzt wirklich mit Substanz die zukünftige Netzpolitik zu erarbeiten!

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Samstag, Oktober 10, 2009

Rumänien FTW
Rumänien ist in Sachen Datenschutz Deutschland einen großen Schritt vorraus:
Nachdem schon das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember 2008 ein Urteil erlassen hat, demzufolge die in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangten, hat nun auch das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Was vielleicht kein so großes Wunder ist, man erinnert sich dort eventuell einfach doch noch etwas besser an die Vergangenheit und ist dann entsprechend sensibel wenns darum geht, daß Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten von unbescholtenen Bürgern bekommen...

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Freitag, August 21, 2009

Was man mit Vorratsdatenspeicherung alles machen kann
zeigen uns anschaulich diese seltsame Vorfälle schon mal Aserbaidschan:
A number of people in Azerbaijan who voted for a song by neighbouring Armenia in the Eurovision Song Contest have been questioned by the police.
One man told the BBC he was accused of being unpatriotic and a "potential security threat", after he sent a text backing Armenia's song, Jan Jan. (...)
(via fefe)

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Freitag, Mai 08, 2009

50.000
Es gibt ja einige Vorbehalte gegen die Petition. Nicht inhaltlich, sondern gegen das Instrument, das ja keinerlei direkten Effekt verspricht sondern allerhöchstens einen gewissen Signalcharacter hat.
Allerdings ist dieses Signal nicht ganz so unwesentlich. Es ist natürlich eines von vielen, wie ich in meinem etwas wirren letzten Post ja schon versucht habe zu erklären, aber es ist in diesem Moment, an diesem Tag, eines der wichtigsten.
Ich will kurz erklären, warum:
1. Die 50.000 Unterschriften für die Petition sind ausschließlich über Netzkanäle zustandegekommen. Holzpresse, TV und andere klassischen Medien haben m.E. überhaupt keinen Einfluss darauf gehabt. Es waren die Blogs, die Foren, Twitter, die Sozialen Netzwerke, heise.de. Und sonst niemand. Klar, die bisherige Vorsicht der Medien, sich mit dem Thema zu beschäftigen ist einerseits ärgerlich. Andererseits können wir mit Fug und Recht feststellen, daß das Netz die Petition völlig ohne fremde Hilfe souverän und mit Leichtigkeit gewuppt hat. Das schweißt zusammen und macht Mut für die nächsten Aktionen.
2. Das Signal kommt durchaus an: Zuerst - endlich - bei den Medien. Die Tagesschau berichtet ordentlich, obwohl hier noch vor einigen Wochen ein haarsträubender Hurra-Frau-von-der-Leyen Kommentar in den Tagesthemen lief. Die anderen werden wir heute abend auch sehen. 50.000 von uns werden sich für einen Augenblick zu Recht zufrieden zurücklehnen können und diesen Moment genießen. Der Effekt, den diese Berichte haben, werden wir in den nächsten Tagen ebenfalls ernten: Die Petition wird wahrscheinlich dadurch noch wesentlich mehr Unterschriften erhalten, was großartig ist. Was aber auch großartig ist ist das angenehme Wissen, daß diese Unterschriften "nur noch" obendrauf kommen. Den wirklich wichtigen Part haben wir in den letzten vier Tagen aber schon selbst erledigt.
3. Das Signal kommt bei Politikern an: Ich hoffe allerdings nicht zu schnell, denn - ganz ehrlich - ich freue mich darüber, daß die ersten Reaktionen von den Hauptprotagonisten erst einmal die volle Ladung Ignoranz zeigen. Es gibt zum einen natürlich nichts besseres, als Gegner, die uns unterschätzen. Zum anderen natürlich - da bin ich selbst ein manipulativer alter Sack - sorgt sowas (gerade bei frisch politisierten Menschen) für Empörung und Zorn und das wiederum dazu, daß sie ihre frisch entdeckte Stimme nicht gleich wieder einpacken sondern Blut lecken und weitermachen.
Alles in allem mehr als genug gute Gründe, warum die Petition schon jetzt wahnsinnig viel gebracht hat. Dieser Erfolg ist eine phantastische Ausgangssituation für die kommenden Schritte und Aktionen, auf die wahrscheinlich nun einige Parteien werden aufspringen wollen. Ich glaube aber, daß vor allem das Bewusstsein, daß wir dieses Ding ohne Parteien, Verbänden und Medien gestemmt haben, dafür sorgen wird, daß wir uns hier nicht instumentalisieren lassen werden: Parteien können uns gerne unterstützen. Die Führung übernehmen können sie aber nicht.

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Samstag, April 25, 2009

Warum es um Zensur geht
Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigentlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz "erwischt" wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post).
Aber ich schweife schon wieder - wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist - ab.
Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie.
Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können.

Technik
Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird. Gleichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden.
Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen.
Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie "versehentlich" die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.
Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen, um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder.
Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kann da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.

Verwaltung
Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen:
1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.
2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.
3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch "mittelbare" Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden.
4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.
Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.).

Psychologie
Womit wir schon beim gewünschten Effekt von Zensur sind: Die Einführung der Schere im Kopf. Die wirksame Selbstzensur, weil man nicht weiß, was eventuell passiert, wenn man zu laut und deutlich Kritik äußert. Die Geheimhaltung der Sperrliste und ihre völlige Unverbindlichkeit durch das Fehlen jeglicher Kontolle ist ein bewußt eingesetzes Instrument, um Verunsicherung zu erzeugen.
Ein anderes ist die Verknüpfung mit dem Thema Kinderpornografie, womit wir wieder am Beginn dieses Artikels wären. Man weiß ja inzwischen, daß auch nur der leiseste Ruch, man könnte eventuell irgendwas mit Kindesmissbrauch und Pädophilen zu tun haben, die Existenz vernichten kann, selbst wenn hinterher rauskommt, daß tatsächlich nichts an den Vorwürfen dran war. Wie nahezu generell nichts rauskommt. Das ist ein so extrem starkes und wirksames Druckmittel, was natürlich beispielsweise ein Herr Gorny sofort erkennt, weil sein Versuch, diese Schere im Kopf einzuführen (durch den Versuch, Filesharing als schreckliches Verbrechen zu diskriminieren), wirkungslos blieb und er sich nun an den besser funktionierenden Trigger dranhängt (indem er Urheberrechtsverletzung mit Kindesmissbrauch gleichsetzt).
Die Justizministerin gibt dann noch Tipps in die richtigen Richtungen, die natürlich prompt reagieren. Überhaupt, das mal ganz nebenbei, finde ich es immer wieder seltsam, daß Frau Zypries immer wieder als Warnerin vermittelt wird. Dabei war - so sagt sie zumindest - sie es, die den Gesetzentwurf gegenüber dem Vorabvertrag von Frau von der Leyen verschärfen ließ und dieser nun schon den Zugriff auf Stopp-Seiten verfolgen lassen will.

Um die Frage zu beantworten, warum und wann es in einer Gesellschaft überhaupt dazu kommen kann, daß ein Teil davon meint, einen solchen Eingriff vornehmen zu müssen und der andere Teil (zu dem ich u.a. mich zähle) darin ein so massives Unrecht sieht, das es zu bekämpfen gilt, kann man sich bitte den Artikel "Kampf der Kulturen" drüben bei netzpolitik.org durchlesen.

Den Artikel komplett copy/pasten, ganz egal wo wiederveröffentlichen, per Mail verschicken oder in Foren posten ist ausdrücklich erlaubt (Bitte mich aber als Autor nennen. Ein Link hierher wär zwar lieb, muss aber nicht.)

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Freitag, April 24, 2009

Hallo Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion
Wenn Sie so tolle Aufrufe gegen die Zensur des Internets im rückständigen Ausland veröffentlichen, müssen Sie schon besser aufpassen, daß sie niemand ein Jahr später mal dran erinnert, wenn die Vorwürfe gegen filternde Schurkenstaaten plötzlich auf das eigene Land zutreffen...

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Mittwoch, April 22, 2009

Der 22.4.2009 ist der Tag, an dem der Graubereich verlassen wurde
und in Deutschland der erste entscheidende Schritt unternommen wurde, um ein funktionierendes Zensursystem einzuführen.
Ich bin kein Freund von markigen Worten. Die werden mir zu schnell zu Phrasen und wirken zu gerne mal hysterisch. Aber heute ist tatsächlich ein merkenswerter Tag, denn wenn wir tatsächlich einmal vor der Situation stehen werden, daß uns jemand fragt "Habt ihr das wirklich nicht bemerkt?" müßten wir antworten "Doch, der erste Schritt war die Einführung von Zensur und die Aufhebung der Gewaltenteilung durch ein Gesetz, das Ende April 2009 vorgestellt wurde." Die Antwort auf die unweigerliche Folgefrage "Und was habt ihr dagegen getan?" würde ich gerne beantworten können ohne mich dabei schämen zu müssen. Am liebsten wäre mir, wenn ich antworten könnte "Verhindert, daß das Gesetz umgesetzt wurde."
Das Problem ist wie so oft nicht, daß Politiker böses im Sinn haben. Dieses Mal ist es eine Melange aus einer einerseits desinformierten Karrieristen-Seilschaft und der für rollende Politikerzüge typischen wirklichkeitsfernen Starrsinnigkeit, die jegliche Warnungen, Hinweise und Proteste ignoriert. Das zu wissen nutzt leider jedoch gar nichts, denn die Frage ist natürlich was passiert, wenn mal eine politische Kraft tatsächlich böses im Sinn hat und einen Staat in die Hände bekommt, der mit einem Zensursystem den Zugang zu Informationen "regulieren" kann, wie das ja jetzt schon z.B. Dieter Gorny gerne mal in feinstem Neusprech fordert.
Was also tun? Zuerst einmal natürlich dokumentieren. Etwas, was ja Dank des Internets sehr gut funktioniert und achon jetzt ist der Unterschied der Qualität der Argumentation so offensichtlich und (durchaus mit dem Bewusstsein, daß diese Wahrnehmung in der Breite der Bevölkerung sicher nicht so klar ist wie in unserer eigenen) wie sie es zu Zeiten von Flublättern und kritschen Zeitungen mit Mindestauflagen nie möglich gewesen wäre. Medien enehmen diese Dokumentation und Analysen auf, wenngleich man sich schon wundern muss, wie wenig Druck sie macht und ihren Selbstanspruch als "vierte Macht" mit unreflektierter Propagandaweitergabe (hier eine Antwort darauf) verspielt.
Dann muss man sicherlich in der persönlichen Nutzung des Internets reagieren: Schon allein weil man ja gar nicht weiß, was alles auf der Zensurliste landen wird und weil es durch die Meldung der Stopseiten-Aufrufe viel zu einfach ist, versehentlich verdächtig zu werden stellt man besser seinen Nameservereitrag auf einen freien DNS-Dienst um. Und auch unversierte Internetnutzer sollten versuchen, ihr technisches Verständnis ein wenig hochzurüsten und zu lernen, wie Proxys, Anonymisierungsdienste und Verschlüsselungen funktionieren und eingesetzt werden kann. Das Internet ist dazu gemacht, um selbst bei einem Atomkrieg Informationen von A nach B zu schaffen. In Ländern, die schon eine wesentlich üblere Zensurstruktur haben, weiß man auch, wie man diese umgehen kann. Es ist letzlich nicht möglich, hier wirklich mit Zensur Erfolg zu haben, da die technisch versierteren Menschen nicht an der Zensur arbeiten sondern gegen sie.
Drittens: Langfristig tätig werden. Vielleicht auch politisch tätig werden. Die Themen in den Meatspace tragen. Wer sich gestern fragte ob Internetproteste überhaupt etwas bringen (was im Grunde dieselbe Frage ist wie ob Demos etwas bringen) oder Diskussionen auf irgendwelchen Chatdiensten dem kann man antworten "Ja natürlich, wenn das nicht alles bleibt.". Die Piratenpartei hat gestern wahrscheinlich den größten Zulauf ihrer Geschichte bekommen (Auch ich werde mich jetzt übrigens um den Eintritt dort kümmern). Die Verdrossenheit weicht sichtbar einer qualitativen Politisierung schon alleine in meiner direkten Umgebung. Ich denke nicht, daß das eine Ausnahme ist.

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Montag, März 16, 2009

Die Einschläge gegen die Vorratsdatenspeicherung kommen näher
In einem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes liest man, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer etwas irreführenden Überschrift meldet folgende interessante Auffassung:
(...) Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden (...)
Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist. (...)
Es ging dabei eigentlich um die Klage gegen eine pauschale Veröffentlichung von Empfängern von Agrarzuwendungen im Internet. Die Klägerin wehrte sich offenbar dagegen. Das Urteil selbst hab ich nicht wirklich verstanden (bzw. schon, es wurde ausgesetzt, aber alle Gründe sind mir nciht so klar geworden), der interessante Fakt dabei ist ein anderer, nämlich daß, unter anderem auch mit obiger Begründung, das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur Entscheidung vorlegt (ich hoffe, das ist so korrekt formuliert).
Sprich: Nicht mehr nur das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Thema (wir erinnern uns, da ist ja unsere Verfassungsklage anhängig) sondern auch der EuGH wird sich nun nochmal dransetzen müssen, um die Richtlinie zu prüfen, die ja u.a. von Frau Zypries so gerne als Vorwand zur Notwendigkeit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen wurde.
(via netzpolitik)

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Freitag, Februar 06, 2009

Wie der Terrorismus endlich nach Kanada kam
Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg eben zum Propheten... das schrieb ich letztens erst in Bezug auf den Chef der "Sauerland"-Zelle, der sich als CIA-Kontaktmann entpuppte.
Die Idee, einfach selbst die Bedrohungslage herzustellen, um eine all zu liberale Haltung zu unterminieren oder restriktive Überwachungsgesetze zu begründen hatte man aber nicht nur in Deutschland.
In Kanada scheint man da grade ganz ähnliche Erkenntnisse über deren angeblichen Terorzellenaführer zu gewinnen:
(...) Defence lawyers put him on the stand Friday alleging he played a central role ? and then some ? in unfurling Canada's most high-profile terrorism conspiracy. Calling Mr. Shaikh an "agent provocateur" they suggested that, in the cause of fighting terrorism, he committed terrorist offences himself.
(...) The young man's lawyers called Mr. Shaikh this week to recap his work infiltrating a group of young extremists, first as a CSIS informant, but ultimately as a police agent. Posing as a committed jihadist, he gave the group tips on countersurveillance, led paramilitary training exercises, and even bought a rifle for a ringleader. (...)

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Mittwoch, Februar 04, 2009

Wie der Terrorismus endlich nach Deutschland kam
Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg eben zum Propheten. Seit es zu passendem Zeitpunkt - nämlich der Diskussion über die generelle massive Erweiterung von Überwachungsbefugnissen und Datensammlungen - mit der "Sauerland-Zelle" eine echte deutsche Terroristenbande gibt, reisen Innenminister und Staatsanwälte mit so viel Rückenwind, daß sich selbst eher unparanoide Zeitgenossen verwundert am Kopf kratzten und misstrauisch wurden.
Und hoppla, jetzt kommt tatsächtlich das hier raus:
Ein mutmaßlicher Kontaktmann des US-Geheimdienstes CIA spielte bei der Attentatsvorbereitung eine größere Rolle als bislang bekannt. (...) Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll es sich bei Mevlüt K. um einen Kontaktmann des türkischen Geheimdienstes MIT und der amerikanischen CIA handeln.
Aus abgehörten Gesprächen geht hervor, dass Mevlüt K., der mutmaßliche CIA-Informant, für sie
[die Sauerlandzelle; js] "der Chef" war, von dem die jeweiligen Anweisungen kamen. (...)
So siehts aus. Jetzt Du, Schäuble.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal an einen Blogartikel von 2002(!) hinweisen: Über Bedrohungsszenarien.

(via pantoffelpunk)

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Montag, Januar 12, 2009

Könn' se ma eben Ihre Gene da lassen?
Jetzt werden bei normalen Verkehrskontrollen also schon Speichelproben genommen:
Neben der Überprüfung von Führerschein und Kfz-Papieren gehört auch die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks bei Fahrzeugkontrollen im Landkreis [Ludwigsburg] mittlerweile zur Routine. (...)
Natürlich freiwillig. Noch. Letztendlich brauchen wir uns nichts vormachen, am Ende werden auch unsere Gendaten in irgendeiner BKA-Datenbank landen. Das ist nach der generellen Vorratshaltung aller unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten, der Öffnung unserer Bankkonten für so ziemlich alle Beamtenaugen (und nein, die sehen nicht nur Stammdaten, sondern auch die Kontobewegungen inklusive Kreditkartenauszüge), das Abhören unserer Tastatureingaben per Trojaner und die Dauerüberwachung per Kameras einfach der nächste logische Schritt.
Die Gendatenbank kommt so unausweichlich, wie die Online-Überwachung (die ja wesentlich mehr als eine "Durchsuchung" ist) einfach immer wieder in neue Gesetze gebracht wird, sobald das Bundesverfassungsgericht es im vorigen wieder eingeschränkt hat.
Das einzige was man tun kann, ist, es hinauszuzögern so lange es geht, um den Biologen die Zeit und die Möglichkeit zu verschaffen, das System zu hacken und z.B. irgendwas zu erfinden, das Speichelproben unbrauchbar macht.
Daher kann man gar nicht laut und oft genug drauf hinweisen: Weigert euch, wenn das Wattestäbchen kommt. Klar, es kann sogar durchaus sein, daß die Probe wie versprochen nach 4 Wochen vernichtet wird, aber die Datei wird vorher noch durch sämtliche Cold Cases Europas der letzten 50 Jahre gejagt und wehe, man hat als Baby mal 1975 auf den Kittel des damaligen Bankräubers von Blaubeuren gesabbert.
Abgesehen davon daß es inzwischen jetzt schon genügend Beispiele von Verhaftungen aufgrund von Gendaten gibt, die unabhängig vom eigentlichen Anlass der Probeentnahme und weit nach irgendwelchen Löschterminen eingetreten sind.

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Montag, Dezember 15, 2008

Oh, da protestieren ja Journalisten gegen das BKA-Gesetz
Der Spiegel berichtet gar schröckliches:
Der investigative Journalismus in Deutschland ist in Gefahr. Das höchst umstrittene BKA-Gesetz soll Ermittlern das Recht geben, Reporter zu überwachen und abzuhören - Chefredakteure und Spitzenjournalisten protestieren im SPIEGEL gegen die Pläne der Bundesregierung. (...)
Und bringt eine Zitatestrecke, in der besagte "Chefredakteure und Spitzenjournalisten" gegen das BKA-Gesetz protestieren:

Nur ist alles was mir zu dieser Ankündigung einfällt: Ihr kommt damit doch viel zu spät, ihr Schnarchnasen. Wo waren denn die Leitartikel der aufgebrachten Chefredakteure, wo die Kampagnen, die die Ausmaße des BKA-Gesetzes auseinanderpflückten und die Überwachungswut unseres Innenministers anprangerten als noch was zu reißen war? Es ist ja nicht so, daß euch nicht der ein oder andere dran erinnert hat. Aber es kam ja nichts und jetzt braucht ihr auch nicht mehr rumpienzen. Das habt ihr schön selbst verbockt und stattdessen lieber tage- und wochenlang wichtige Meldungen über den Beziehungsstand von Boris Becker oder Sarah Connor verblasen.

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Mittwoch, Dezember 03, 2008

2200 mal Terrorgefahr in drei Monaten?
Wie nicht anders zu erwarten werden Daten, wenn die erst einmal gesammelt werden, auch tatsächlich rege genutzt:
Die Vorratsdatenspeicherung wird von deutschen Strafverfolgern fleißig genutzt: Innerhalb von drei Monaten gaben Richter den Zugriff auf gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für fast 2200 Ermittlungsverfahren frei.
Udo erklärt dazu, daß das
Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung den Zugriff ausdrücklich auf Fälle beschränkt hat, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Gerade der letzte Satz ist dabei interessant: Der Zugriff ist somit eigentlich nur dann erst erlaubt, wenn eine Klärung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtlos wäre. Lesen wir dazu auch noch deisen Ausschnitt im SPON-Artikel:
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Wie, frage ich mich, passt "Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes? Demnach hätte bei mindestens einem Drittel der Fälle von vornherein gar kein Zugriff auf die Daten erfolgen dürfen. Kann man die Richter, die die Zugriffe erlaubt haben, jetzt verklagen?
Ich hoffe nur, daß diese Zahlen und die damit offensichtliche Nichtbeachtung der Vorgaben Auswirkungen auf das finale Urteil des BVG haben wird, das ja noch aussteht.
Ich bin ja auch schon wieder gespannt auf die Zahlen der Bankdatenabrufe, die damals ja auch nur für die Ergreifung der gaanz großen Steuersünder-Fische eingeführt wurde...

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Montag, November 24, 2008

Was nicht passt wird passend gemacht
Da Schäubles Vorschlag zur Änderung der Mehrheitsbestimmung im Bundesrat nie durchkommen wird hab ich mich darüber nicht wirklich aufgeregt sondern eher amüsiert betrachtet, denn im Prinzip zeigt sich da ja nur sein Frust darüber, daß seine Träume von der nahezu allmächtigen Staatspolizei sich durch die Ablehnung des Bundesrates nicht erfüllen werden.
Was ich allerdings flankierend beobachte ist weiterhin die völlige Abwesenheit von Problembewusstsein auf Seite der SPD. Die Bundestagsfraktion hat Schäubles Vorhaben ja mit verabschiedet, was man bis zur nächsten Wahl wirklich nicht vergessen darf. Und daß Schäubles Idee von der de fakto Entmachtung von kleinen Parteien in den Ländern ebenfalls von der SPD befürwortet wird sollte man sich gleich dick und fett darunter schreiben:
(...) Schäuble hatte gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper angeregt, das Grundgesetz so zu ändern, dass künftig die einfache Mehrheit der Stimmen in der Länderkammer ausreicht, um einen Beschluss durchzusetzen. (...)
Besonders hervor tut sich dabei auch mal wieder unser Überwachungsfreund Wiefelspütz:
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärte dagegen, er könne sich mit dem Vorschlag 'inhaltlich durchaus anfreunden', kritisierte aber den Zeitpunkt der Veröffentlichung. 'Wenn er aus tagesaktuellen Erwägungen gemacht wird, merkt jeder die Absicht dahinter', sagte er Spiegel Online.
Ich verstehe das so, daß die Aushöhlung unserer Demokratie für ihn völlig in Ordnung geht, solange keiner merkt, daß es Absicht ist. Richtig?
Schäubles Mitunterzeichner Körper versucht ein ähnliches Manöver, indem er den zeitlichen Bezug zum BKA-Gesetz als Zufall gesehen haben möchte, denn
(...) Die Idee sei aber bereits vor geraumer Zeit im "Konvent für Deutschland" entwickelt und dort von zahlreichen Staatsrechtlern mitgetragen worden.
Alles halb so wild also, das Ganze ist nur erfolgreiche Lobbyarbeit vom Konvent für Deutschland...
Mann, Mann, Mann. Reitet euch ruhig weiter so rein, ihr Sozen.

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Donnerstag, November 06, 2008

Meanwhile bei uns zu Hause...
nutzt man mal wieder einen Termin, an dem wir grade mal alle woanders hinschauen, um der Angst des Staates vor seinen Bürgern ein hübsches neues Gesetz darzubringen:
Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen. (...)

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Donnerstag, September 18, 2008

Bayerische Polizei bestätigt Trojanereinsatz
Die Piratenpartei veröffentlichte im Januar ein internes Schreiben des Justitzministeriums, aus dem hervorgeht, daß es von der Firma DigiTask einen Trojaner programmieren und einsetzen ließ, obwohl die Legalität solcher Schnüffelprogramme rechtlich noch überhaupt nicht geklärt ist.
Jetzt wurde die Echtheit des Dokuments bestätigt, denn die Polizei hat sich zu einer filmreifen Staatsterror-Aktion hinreißen lassen:
Am 11. September 2008 gegen 5:45 Uhr seien mehrere Polizisten an der Privatwohnung des Parteisprechers erschienen und hätten gedroht, alle Zimmer auszuräumen, wenn er seine Quellen nicht nenne. (...)
Das Ziel der Aktion ist zwar einerseits die Enttarnung des Informanten, andererseits aber offensichtlich auch ein Einschüchterungsversuch, denn natürlich ist die Veröffentlichung des Schriftstücks kein Verbrechen gewesen, man möchte aber wohl schon gerne, daß es so aussieht:
"Mir kam die ganze Aktion vor wie ein Verhör aus einem schlechten Krimi, und ich habe mich gefühlt wie ein Verbrecher", sagt er. Dass Hunderlach gar nicht als Schwerverbrecher, sondern nur als Zeuge eingestuft war, erfährt er erst, als die Polizeiaktion vorbei ist - nach zwei Stunden. Doch der Spuk geht weiter: Einen Tag später schlagen Beamte der Staatsanwaltschaft erneut zu: Bei einem anderen Parteimitglied beschlagnahmten sie einen kompletten Webserver.
Udo Vetter klärt in der Rundschau auf, was Sache ist:
"Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen"

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Dienstag, Juli 01, 2008

Die Bayerische Polizei darf bitte was???
Laut taz ignoriert man in Bayern alle Einschränkungen und Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht bisher für die Ausspähungsbegehlichkeiten der deutschen Gesetzgeber vorsieht:
Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Nichts mehr mit hohen Hürden für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen, die Polizei soll auch in Wohnungen einbrechen dürfen, um Rechner zu manipulieren. Und sie dürfen Daten verändern und löschen.
Es ist nicht die Demokratie, der die Menschen nicht mehr trauen.

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Dienstag, Juni 03, 2008

Das Missverständnis mit den Daten
ist eigentlich ein ganz einfaches und es befällt immer irgendwann diejenigen, die Daten sammeln. Meistens dann, wenn es zu selbstverständlich geworden ist, eine Datenbank zu haben, in der interessante Informationen liegen oder wenn man eine Technik hat, über die man an interessante Informationen herankommt, wenn man nur will.
Es ist das Missverständnis darüber, wem diese Daten gehören. Die Telekom speichert zwar meine Verbindungsdaten ab, darf diese aber natürlich nur dafür verwenden, eine korrekte Rechnung zu erstellen. Wenn sie jedoch - einfach durch die Gewohnheit - zur Ansicht gelangt, es seien ihre Daten und nicht meine, dann gibt es keine Barriere mehr, die Alarm schlägt, wenn sich da jemand bei der Frage "Wer hat denn da mit der Presse telefoniert?" überlegt, einfach mal in die eigene Datenbank zu schauen. Die ist doch dann so naheliegend, daß es eher seltsam erscheinen würde, käme man nicht auf diese Idee.
Übertragen wir das auf den Staat: Würde ein Innenminister, der ohnehin schon eine völlige Ignoranz gegenüber der Privatsphäre der Bürger an den Tag legt, wirklich nur Terroristen suchen, wenn er Zugriff auf so eine Datenbank hätte? Auf welche naheliegenden Ideen würden denn Politiker kommen, Geheimdienste, Polizei, sobald mal z.B. Interna in die Presse gesickert sind? Wieviele Menschen würden denn Zugriff auf Bewegungs- und Kommunikationsdaten bekommen, die dem Missverständnis erlägen, es handelt sich dabei um ihre Daten und daher könnten sie diese auch nutzen wie sie wollten? Daß darüber schon jetzt niemand nachdenkt zeigt ja, daß zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt keine Maßnahme zur Missbrauchsprävention eingeplant wird.
Die Telekomaffäre ist eigentlich ein riesiger Skandal. Die politische Konsequenz daraus ist ein zehnminütiges Treffen von Schäuble und Obermann. Klarer kann man uns nicht sagen, was man hierzulande als Bürger in Sachen Datenschutz zu erwarten hat.

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Dienstag, Mai 27, 2008

Begehrlichkeiten
ist auf ein Schlagwort herunterreduziert, weswegen ich eine grundsätzliche Abneigung gegen die Sammlung und vor allem Speicherung von Daten habe. Es ist eben nicht so, daß Daten nur zum ursprünglich beabsichtigten Zweck genutzt werden. Wenn Daten erstmal da sind, finden sich immer eine Fülle von Auswertungsideen. Richtig gefährlich wird es dann, wenn jemand bemerkt, daß Daten, die man an verschiedenen Stellen und unter unterschiedlichen Vorraussetzungen gesammelt hat, durch geschicktes Kombinieren nochmal ganz neue Möglichkeiten eröffnen.
So ist es einerseits natürlich vordergründig richtig, bei der Verbrechensaufklärung auch genetische Fingerabdrücke zu suchen und nach einem Verbrecher zu fahnden. Andererseits aber ist es nunmal so, daß die dabei ermittelten Daten gespeichert werden und für die gibt es eben viele weitere Anwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel schjon vor Jahren die Forderung der Versicherungen zeigte, die gerne auch an die Gen-Datei rankommen wollen.
Ich habs schon oft geschrieben: Es ist nicht die Frage, ob, sondern wann Daten für weitere Zwecke verwendet werden als die, mit denen ursprünglich die Sammlung begründet wurde. Kein Mensch glaubt wirklich, daß die Vorratsdatenspeicherung am Ende nur für die Fahndung nach Terroristen genutzt wird. Wie zum Beweis der wunderbaren unendlichen Anwendungsmöglichkeiten prescht ja nun grade die Telekom in die Schlagzeilen: Man hat eigentlich nur die vorhandenen Informationen gefiltert. Das merken inzwischen auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter, dessen lustiger Vorschlag, "Verbindungsdaten künftig in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern" zu hinterlegen allerdings auch nicht besser ist, solange man nicht in einer naiven Welt lebt, in der der Staat schon alles richtig macht.
Man muß sich da nichts vormachen: Wenn die Daten erstmal da sind, werden auch alle Informationen erhoben, die sie hergeben. Das Mautsystem? Klar wird das über kurz oder lang auch zum Überwachungs und Fahndungsinstrument. Allein, weil es das jetzt schon kann und die sammelbaren Daten das auch hergeben. Irgendwer muss es nur zum ersten Mal wollen. Begehrlichkeiten sind der Treiber des Überwachungsfortschritts, Datenbanken die Spielwiese dafür.

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Samstag, April 19, 2008

Das Terroristenargument glaubt doch kein Mensch mehr
Wird aber immer noch gern bemüht:
Auch die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Möglichkeit . Der Chef, Konrad Freiberg, sagte dem Abendblatt: "Das ist sinnvoll und erforderlich." Das hätten die Ermittlungen um die Terrorverdächtigen im Sauerland gezeigt. Dort konnten die Ermittler zwar die Garage, in der die Verdächtigen Sprengstoff mischten, abhören, was dort aber genau passierte konnten sie nicht sehen. "Diese Befugnis gilt nur bei konkreter Terrorgefahr. Dafür wird jeder Verständnis haben."
Wenn in dem Gesetz drinstünde "Diese Befugnis gilt nur bei konkreter Terrorgefahr", dann würde ich zwar glauben, daß es tatsächlich so gemeint ist, aber angesichts dessen, daß das Bankgeheimnis mit der Begründung, die großen Steuerflüchtlinge fangen zu wollen, fiel und nun stattdessen die Harz4-Empfänger überwacht werden oder die ebenfalls angeblich für Terrorbekämfung gespeicherte Verbindungsdaten demnächst auch von der Musikindustrie genutzt werden kann, um Filesharingnutzer auszuspähen denke ich, hier gehts tatsächlich darum, Deutschland in eine Lidl-Filiale zu vewrwandeln.

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Sonntag, März 30, 2008

Schäubles Fingerabdrücke sind demnächst überall zu finden
denn der CCC hat siein der aktuellen Ausgabe der Datenschleuder nicht nur veröffentlicht, sondern auch gleich eine Schablone mitgeliefert, die man sich auf die Finger pappen kann:
Die Hacker wollen sich damit gegen die zunehmende Erfassung biometrischer Daten zur Wehr setzen. Besonders die Speicherung der Fingerabdrücke im E-Pass stößt dem CCC übel auf. "Wir wollen mit der Veröffentlichung ein warnendes Zeichen setzen", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling gegenüber heise online. Fingerabdrücke seien nicht so sicher, wie die Politik behauptet, erklärt Engling: "Sie gehören in keine sicherheitskritische Anwendung - und erst recht nicht in den E-Pass."

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Mittwoch, März 19, 2008

Yay BVG!
Ich kann vollumfänglich die Ansichten des Verfassungsgerichts teilen, mit der es ihr Urteil zum Eilantrag gegen das Vorratsdatenspeichergesetz erläutert. Das zeigt mir zum Einen beruhigenderweise, daß mich mein gesunder Menschenverstand nicht trügt und zum Anderen, wie unverständlich und verrückt die politischen Entscheidungen in dieser Sache tatächlich gewesen sind:
Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.
Da es nur um den Eilantrag ging, wurde so entschieden, daß nur die für den Eilantrag relevanten unmittelbaren Gefahren, die von diesem Gesetz ausgehen, betrachtet wurden. Ende des Jahres soll dann grundsätzlich über das Gesetz entschieden werden und ich gehe fest davon aus, daß auch die Datenspeicherung gekippt werden wird, denn das entspricht der gesamten Linie der BVG-Entscheidungen seit der Volkszählungsentscheidung in den 80gern (die den Herren, Damen und Rollstuhlfahrern, die in letzter Zeit diese schwachsinnigen Gesetze machen ja eigentlich auch kennen müssten).
Eine Sache allerdings würde mich interessieren: Wenn hier allein die ungeregelte Möglichkeit, in irgendwelchen Datensammlungen zu stöbern, abgewiesen wird, wie siehts denn da mit den Bank- und Kreditkartendaten aus, die ja ebenfalls von nahezu jedem Amt verdachtsunabhängig abgefragt werden? Damals wurde ja auch behauptet, es ginge nur um die großen Fische und nur bei begründetem Verdacht würde man auf die Daten zugreifen. Die Wirklichkeit sieht ja eher so aus, wie sich damals die Kritiker ein Worst Case Szenario vorstellten, für das sie - ähnlich wie heute die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung - von den verantwortlichen Politikern ausgelacht wurden.
Würde es sich nicht lohnen, auch hier mal einen passenden Antrag zu stellen?

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Dienstag, März 11, 2008

Und das nächste Schnüffelgesetz kassiert
Das geht ja Schlag auf Schlag. Nachdem das BVG letztens schon das Online-Durchsuchungsgesetz in Nordrhein-Westfahlen für null und nichtig erklärte sind die Hessen und Schleswiger dran, die der Meinung sind, sie könnten die Mautbrücken* die Erfassung aller Nummernschilder zur generellen Überwachung der Bewegung von Bürgern nutzen.
Es darf ab sofort nicht mehr pauschal erfasst werden, wo wir hinfahren:
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. (...)
So kanns gerne weitergehen. Erschreckend dabei ist nur, daß ich gar nicht wußte, daß das tatsächlich schon gemacht wurde. Ich dachte, die Überwachung per Mautanlagen wäre noch in der Diskussion.

* Update: Die Nummernschilder wurden in diesem Fall nicht über die Mautbrücken erfasst, sondern über mobile Kennzeichenscanner. Danke an Christopher für den Hinweis.

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Mittwoch, Februar 27, 2008

Ein Schnüffelgesetz weniger
Das Nordrhein-Westfählische Online-Durchsuchungsgesetz gibts nicht mehr:
(...) das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz (...) wurde von den Karlsruher Richtern für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Prima. Dann mal nur weiter so, als nächstes hätte ich bitte gern die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft.
Der WDR sammelt die Netzreaktionen.

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Freitag, Februar 01, 2008

Schnüffelstaat
Nur, um mal zu verdeutlichen, was entgegen allen Beteuerungen, man nutze Datensammlungen nur in Einzelfällen und zur Verfolgung von besonders schwer Kriminellen tatsächlich passiert, sobald der Staat an private Daten rankommt:
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Abrufe von Bankkonten der Bundesbürger für die Steuerfahndung und die Strafverfolgung im vergangenen Jahr um 15 Prozent im Vergleich zu 2006 nach oben geklettert. In insgesamt 93.560 Fällen sollen Behörden die Kontostammdaten abgefragt haben, berichtet die Tageszeitung Die Welt. Laut Branchenexperten stehen hinter dieser Zahl insgesamt rund 200 Millionen Zugriffe auf Datenbanken der Kreditinstitute, da jede Einzelabfrage etwa anhand eines Namen und der Adresse eines Verdächtigen eine Art Rasterfahndung in den Systemen auslösen und virtuell alle rund 2000 Banken hierzulande nach passenden Kontoverbindungen suchen müssten. (...)
Der rasche Anstieg der Zugriffe hängt Experten zufolge damit zusammen, dass die Fahnder von diesen weiteren Befugnissen just auch tatsächlich Gebrauch machen und der Bankkunde längst komplett gläsern ist. (...)
Wer glaubt, das liefe bei irgendwelchen anderen Daten auch nur einen Deut anders, dürfte sich genauso etwas vormachen wie jeder, der glaubt, es habe nur der was zu befürchten, der was zu verbergen habe.

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Sonntag, Januar 27, 2008

Umgekehrt wird der Schuh draus
Lese grade das hier:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Anbieter Anonyphone gerügt, der nach eigenen Angaben nicht mehr auf eine Person registrierte Prepaid-Karten für Mobiltelefone verkauft. Der stellvertretende Vorsitzende des BDK, Wilfried Albishausen, bezeichnete den Service gegenüber dem Westfalen-Blatt als "unmoralisch und für die Polizeiarbeit fatal". (...)
Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen, verteidigte Albishausen die sechsmonatige Aufzeichnung der Nutzerspuren. Dies werde mit den anonymen Handykarten erschwert.
Es geht also darum, die Straftäter besserverfolgen zu können. Na dann kann ich die Argumentation doch genausogut umkehren und sagen, da ich kein Straftäter bin, schade ich der Straferfolgung ja nicht, wenn ich mich der Vorratsdatenspeicherung entziehe. Oder?

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Dienstag, Januar 01, 2008

Presse, ey
Jetz kommste angeschissen, wo du als letzte merkst, daß das Thema doch ein paar Leute mehr interessiert. Wo wart ihr denn, als es noch möglich war, was zu bewegen? Ach, ich erinnere mich. Da meintet ihr grade, Blogger sollen doch mal besser die Klappe halten.

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Montag, November 12, 2007

Weniger unerträglich?
26 SPD-Abgeordnete* haben eine Erklärung (dort zu finden unter "Anlage 4") zu ihrem Abstimmverhalten über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" abgegeben.
Darin schreiben sie unter anderem:
In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.
und auch dieses:
In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.
Schö und gut. Man hat eigentlich alles verstanden. Und dennoch haben sie zugestimmt. Nicht etwa, weil sie das Gesetz toll finden und auch nicht, weil sie überhaupt glauben, daß ein solches Gesetz notwendig wäre. Warum sie zugestimmt haben, schreiben sie nicht - jedenfalls nicht direkt, es sei denn, sie glauben ernsthaft, daß das hier eine valide Begründung sei, nur weil der entsprechende Satzteil mit "weil" anfängt:
Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen.
Das ist natürlich keine Begründung. Man kann nicht sagen "Das Gesetz ist per se unerträglich, aber weil man die Anwendung des Gesetzes irgendwie total schwierig macht kann man ja zustimmen". Das wäre nämlich das, was da steht. Es muß daher eigentlich anders gemeint sein und ich würde mal sagen, es ist verklausuliert für "...weil wir dem Fraktionszwang folgen." Oder auch für "...weil wir zu feige sind, uns gegen die Parteilinie zu stellen."
Das zeigt uns dann auch der letzte Absatz, mit dem sie im Prinzip sagen, daß sie tatsächlich erwarten, sich waschen zu können ohne sich nass zu machen. Sie geben die Verantwortung für ihre Zustimmung zu einem Gesetz, von dem sie eigentlich wissen, daß es nicht Verfassungskonform ist, einfach ab:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Mit anderen Worten kann man die ganze Erklärung also so zusammenfassen:
"Wir stimmen wider besseren Wissens für das Gesetz, weil wir Parteitreue zeigen wollen. Diese ist uns wichtiger als die Sache, um die es eigentlich geht. Moralische Bedenken brauchen wir aber dabei nicht haben, denn das Bundesverfassungsgericht übernimmt den Teil unserer Arbeit, für den wir eigentlich gewählt wurden."
Das war der eine Versuch, das Dilemma zu lösen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Feigheit zu zeigen: Ein Beispiel gibt Jörg Tauss, bei dem die "Neuen Medien" ja ein Kernthema seiner Arbeit sind und der auch immer brav Präsenz zeigt, wenn in den Medien ein Experte gebraucht wird. Er sagt dann auch einigermaßen vernünftiges Zeug und so war ich gespannt, wie er agiert, wenn es mal nicht ums labern geht sondern Ernst wird:
Er war zur Abstimmung nicht erschienen.
(via heise und nerdcore)
Udo fand die Formulierung "weniger unerträglich" ähnlich großartig wie ich.

* nämlich Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt...

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Kontrolle muss sein

(Clip vom Bembelkandidat)

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Freitag, November 09, 2007

Nicht unerwartet
lautet die Meldung also:
Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen der großen Koalition den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (PDF-Datei) und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet.
Er hat sich damit auch gleich von der Annahme verabschiedet, daß jeder Bürger schützenswerte Freiheiten hat und ich verabschiede mich im Gegenzug von der Annahme, daß meine Regierung noch alle Tassen im Schrank hat.
Wie twitterte es Herr Dahlmann eben? "Als ehemaliger Bürger der DDR käme ich mir an diesem so besonderen Tag der deutschen Geschichte ganz besonders verarscht vor.".
Auch auf den Punkt bringts Felix, der auf GdP-Vorsitzenden Freibergs Erklärung, der Bürger könne sicher sein, daß die Polizei verantwortungsvoll mit den Daten umgehen, antwortet:
wie wäre es umgekehrt? die polizei und der staat kann sicher sein, dass die mehrheit der bürger rechtschaffend sind und keine terroristischen ziele verfolgten. (...) wieso sollen die bürger dem staat mehr vertrauen schenken als der staat es selber tut?
Zum Thema, wie sehr man einer Polizei vertrauen kann, verhältnismäßig zu agieren, gab es in den letzten Wochen ja eher keinen Grund, ruhig zu bleiben. Und jeder mit etwas kritischerer Grundhaltung kann sich ja schonmal drauf einstellen, was so passieren kann.

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Sonntag, November 04, 2007

Wir sehn uns Dienstag, 18:30h auf der Domplatte!
Da ist nämlich die Kölner Demo gegen den staatlichen Überwachungswahn.

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Freitag, September 14, 2007

Denken wie Schäuble
versucht Thomas, indem er die Schäublesche Logik, das Internet ist der Dreh- und Angelpunkt des Terrorismus, weiterdenkt. Klar kommt man dann auch die Idee, das Internet muss es wohl schon 1969 in Deutschland gegeben haben. Und natürlich - aus dem Wissen heraus, daß es eben kein Internet gab damals - ist die ebensologische Konsequenz diese:
Na gut, es war nicht das Internet, in dem die RAF ihre Taten plante. Es waren Häuser. Dort schotteten sich die Mitglieder ab, überall auf der Welt. In Wohnungen führten sie ein Second Life. Häuser waren boten Raum für Kommunikation und Anwerbung, waren Universität, Think Tank und Trainingscamp. Hätten wir keine Häuser, hätte es die RAF nie gegeben.
Hier muss ich mal kräftig "Stop!" rufen und "Bitte nicht weiterdenken!", denn Sicherheitspolitikern fällt die für normal denkende Menschen offensichtliche Ironie dieses Absatzs nicht auf. Die sagen "Mein Gott, das stimmt!" und erweitern stante pede die Möglichkeiten der Überwachung von Privatwohnungen.

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Donnerstag, September 13, 2007

22. September ist Demo in Berlin
Ich bin dann 1. krank im Bett und 2. sowieso gar nicht in Berlin, aber vielleicht ja ein paar Leser. Drüben beim Herrn Bov wird der Treffpunkt für den Blogger-Block ausgekaspert.

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.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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