Montag, März 16, 2009
Die Einschläge gegen die Vorratsdatenspeicherung kommen näher
In einem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes liest man, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer etwas irreführenden Überschrift meldet folgende interessante Auffassung:(...) Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden (...)Es ging dabei eigentlich um die Klage gegen eine pauschale Veröffentlichung von Empfängern von Agrarzuwendungen im Internet. Die Klägerin wehrte sich offenbar dagegen. Das Urteil selbst hab ich nicht wirklich verstanden (bzw. schon, es wurde ausgesetzt, aber alle Gründe sind mir nciht so klar geworden), der interessante Fakt dabei ist ein anderer, nämlich daß, unter anderem auch mit obiger Begründung, das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur Entscheidung vorlegt (ich hoffe, das ist so korrekt formuliert).
Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist. (...)
Sprich: Nicht mehr nur das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Thema (wir erinnern uns, da ist ja unsere Verfassungsklage anhängig) sondern auch der EuGH wird sich nun nochmal dransetzen müssen, um die Richtlinie zu prüfen, die ja u.a. von Frau Zypries so gerne als Vorwand zur Notwendigkeit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen wurde.
(via netzpolitik)Labels: rechtskram, stasi2.0, überwachung
von Jens Scholz direct link
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