Mittwoch, März 19, 2008
Yay BVG!
Ich kann vollumfänglich die Ansichten des Verfassungsgerichts teilen, mit der es ihr Urteil zum Eilantrag gegen das Vorratsdatenspeichergesetz erläutert. Das zeigt mir zum Einen beruhigenderweise, daß mich mein gesunder Menschenverstand nicht trügt und zum Anderen, wie unverständlich und verrückt die politischen Entscheidungen in dieser Sache tatächlich gewesen sind:Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.Da es nur um den Eilantrag ging, wurde so entschieden, daß nur die für den Eilantrag relevanten unmittelbaren Gefahren, die von diesem Gesetz ausgehen, betrachtet wurden. Ende des Jahres soll dann grundsätzlich über das Gesetz entschieden werden und ich gehe fest davon aus, daß auch die Datenspeicherung gekippt werden wird, denn das entspricht der gesamten Linie der BVG-Entscheidungen seit der Volkszählungsentscheidung in den 80gern (die den Herren, Damen und Rollstuhlfahrern, die in letzter Zeit diese schwachsinnigen Gesetze machen ja eigentlich auch kennen müssten).
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.
Eine Sache allerdings würde mich interessieren: Wenn hier allein die ungeregelte Möglichkeit, in irgendwelchen Datensammlungen zu stöbern, abgewiesen wird, wie siehts denn da mit den Bank- und Kreditkartendaten aus, die ja ebenfalls von nahezu jedem Amt verdachtsunabhängig abgefragt werden? Damals wurde ja auch behauptet, es ginge nur um die großen Fische und nur bei begründetem Verdacht würde man auf die Daten zugreifen. Die Wirklichkeit sieht ja eher so aus, wie sich damals die Kritiker ein Worst Case Szenario vorstellten, für das sie - ähnlich wie heute die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung - von den verantwortlichen Politikern ausgelacht wurden.
Würde es sich nicht lohnen, auch hier mal einen passenden Antrag zu stellen?Labels: politik, stasi2.0, überwachung
von Jens Scholz direct link
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