Donnerstag, Oktober 15, 2009
Atempausen für Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren nutzen
Das liest sich ja vorerst ganz ok. Demnach...wird die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt, das im Frühjahr erwartet wird. Ebenfalls nicht zur Anwendung kommen ein Jahr lang die Internet-Zugangssperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Hier gilt laut Stadler nun vorrangig der Grundsatz "Löschen statt Sperren". Nach Jahresfrist soll dann eine Evaluation zeigen, ob dies erfolgreich war oder doch Sperren mittels schwarzer Listen nötig sind. (...)Im Prinzip ist das allerdings nur eine Pause. Ein Innehalten, kein Richtungswechsel. Es ist allein damit also noch nicht allzuviel gewonnen, wenngleich ich natürlich erst einmal froh über diesen ersten Schritt bin, der uns zumindest ein wenig Zeit gibt, um den Politikern aller Parteien die Notwendigkeit eines offenen und unzensierten Netzes klar zu machen. Wir dürfen jetzt also nicht verschnaufen sondern müssen diese Zeit und Chance nutzen, jetzt wirklich mit Substanz die zukünftige Netzpolitik zu erarbeiten!
Das Recht zu Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) wird nach Stadlers Worten nicht auf andere Behörden wie etwa die Geheimdienste ausgedehnt. Zudem soll die weitreichende Maßnahme künftig nur noch von einem Richter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft angeordnet werden dürfen, und nicht mehr von normalen Amtsrichtern. (...)Labels: stasi2.0, zensursula, überwachung
von Jens Scholz direct link
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