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Dienstag, August 25, 2009

Verklagt Katja Günther!
Der Anwalt Benedikt Klas hat eine gute Idee gehabt, um den Mahn-Anwälten, die seit Jahren unberechtigte Rechnungen verschicken, vielleicht doch endlich mal das Geschäft zu vermiesen:
Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses "Geburtstags-Archiv" nichtig ist.
Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).
"Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden", glaubt Klas.
Das glaube ich auch, allerdings nur dann, wenn so viele Betroffene wie möglich diesem Beispiel folgen. Ich kenne zwei Empfängerinnen von Frau Günthers Rechnungen und freu mich schon auf die nächsten...

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von Jens Scholz   direct link      3 Kommentare
 

Freitag, März 13, 2009

Neues von Genealogie und Co
Da ich mindestens drei Personen kenne, die seit Jahren in unregelmäßigen Abständen diese lustigen - und freilich wirkungslosen - Mahnungen diverser Inkassoagenturen und Anwälte bekommen, möchte ich kurz diesen Hinweis loswerden:
Offensichtlich beantragt Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.(...) Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.
Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen.
Der Trick liegt also wohl diesmal in der Hoffnung, daß einerseits nicht alle, die diesmal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, diesem tatäschlich widersprechen, da sie ja inzwischen gelernt haben, das zu ignorieren. Oder darin, daß vor lauter Schreck darüber, daß das ja vom Gericht kommt, doch noch jemand zahlt.
Richtig ist also, folgendes zu tun:
Brief öffnen, das Kästchen zum Widerspruch einlegen suchen und ankreuzen, unterschreiben und zurück ans Gericht schicken.

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von Jens Scholz   direct link      0 Kommentare
 
.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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