Freitag, März 13, 2009
Neues von Genealogie und Co
Da ich mindestens drei Personen kenne, die seit Jahren in unregelmäßigen Abständen diese lustigen - und freilich wirkungslosen - Mahnungen diverser Inkassoagenturen und Anwälte bekommen, möchte ich kurz diesen Hinweis loswerden:Offensichtlich beantragt Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.(...) Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.Der Trick liegt also wohl diesmal in der Hoffnung, daß einerseits nicht alle, die diesmal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, diesem tatäschlich widersprechen, da sie ja inzwischen gelernt haben, das zu ignorieren. Oder darin, daß vor lauter Schreck darüber, daß das ja vom Gericht kommt, doch noch jemand zahlt.
Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen.
Richtig ist also, folgendes zu tun:
Brief öffnen, das Kästchen zum Widerspruch einlegen suchen und ankreuzen, unterschreiben und zurück ans Gericht schicken.Labels: betrug, genealogie, rechtskram
von Jens Scholz direct link
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