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Dienstag, April 29, 2008

Die beste der vielen Antworten
auf das miese Jammergewäsch der Contentvermarktungsindustrie (die einfache Antwort wäre gewesen: "Ach Gott, heult doch. Ihr seid Vermarkter, die sich an einem nicht mehr funktionierendem Vertriebsmodell festhalten und geht daher vor die Hunde. Was niemanden stört, denn ihr seid ja nicht die Erzeuger von Kultur") ist definitiv diese hier:
(...) Wir, das Internet, möchten Sie daher bitten, die Angelegenheit zur Chefsache zu machen, da es wohl derzeit kaum wichtigere Probleme gibt, um die Sie sich kümmern müssten.
Ich bitte darum, eine Unterzeichnerliste zu eröffnen und ein Konto anzugeben, um dafür spenden zu können, daß dieser Brief in genau dieser wohlfeilen Formatierung ebenfalls als ganzseitige Anzeige in diversen Magazinen veröffentlicht wird.

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Mittwoch, April 09, 2008

Mike Batt über Internet und Musikindustrie

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Montag, November 26, 2007

Argumentationsknoten auflösen
Jetzt mal langsam. Das muß ich mir jetzt grade mal selbst versuchen, zu erklären:
Während der Bundestag den Zugriff auf gespeicherte Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränken will, drängen die Länder darauf, die Daten auch Rechteinhabern zur Verfügung zu stellen. Diese sollen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern erhalten, also ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Daten von Internetnutzern bei deren Providern abfragen können.
Der Bundestag argumentiert dabei wie die Rechteinhaber: Es gehe darum, eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern nicht in unnötiger Weise zu kriminalisieren und die Staatsanwaltschaften zu entlasten.
Also, erstmal die Begriffe klären: Man geht im Prinzip davon aus, daß jeder Internetnutzer ein "potenzieler Rechtsverletzer" ist. Das dürfte Stimmen, jedenfalls dann, wenn auch jeder Autofahrer "potentieller Rechtsverletzer" ist sobald es z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Jeder, der Einkaufen geht, ist ein "potenzieller Rechtsverletzer", da theoretisch jeder einen Ladendiebstahl begehen kann. Jeder Mensch kann also fast ständig und nahezu überall ein Rechtsverletzer sein. Gut, kapiert.
Was haben wir als nächstes? Ah ja, Rechteinhaber. Die Musikindustrie ist Rechteinhaber, weil sie Leuten irgendwelche Rechte im Umgang mit der von ihr verkauften Musik gewährt (bzw. eigentlich viele Rechte eben nicht gewährt). In dieser Lesart wäre ich aber auch Rechteinhaber. Ich besitze Rechte, die mir z.B. das Grundgesetz gewährt. Ein Ladenbesitzer ist Rechteinhaber. Mein Arbeitgeber ist Rechteinhaber. Also auch hier: Jeder hat irgendwelche Rechte gegenüber anderen.
Nun gibt es da aber diesen seltsamen Satz, daß man "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern nicht in unnötiger Weise (...) kriminalisieren" will. Was ja schön ist, aber bisher tut das ja niemand, oder? Die "Rechteinhaber" Musikindustrie muss ja bislang erstmal einen Rechtsverstoß feststellen und dann versuchen, den "Rechtsverletzer" festzustellen und anzuzeigen. Dieses Vorgehen ist meiner Meinung absolut das, was die Länder mit diesem Satz verlangen: Die ganzen Internetnutzer, die keine konkreten Rechte verletzen, sind vor irgendwelchen pauschalen Anschuldigungen bezüglich der "potentiellen" Möglichkeit geschützt.
Insoweit verstehe ich also nicht, wie man auf das argumentative Brett geraten kann, daß man pauschale Kriminalisierungen vermeidet, wenn man einer kommerziellen Organisation Nutzerdaten zur Verfügung stellt, nur weil diese Nutzer potentiell Kriminell sind. Das ist doch wesentlich näher dran am Vorwurf, daß hier jemand - nämlich jeder Internetnutzer - generell kriminalisiert wird.
Das scheint also eine Luftargumentation zu sein. Eine Rechtfertigung, die man genauso umkehren kann, um das Gegenteil zu verlangen: Mit derselben Argumentation wäre es ja möglich, den Zugang zu Daten einzuschränken, wäre die Situation so, daß die Musikindustreie schon an diese rankäme.
Bleibt bei der Suche nach den wirklichen Gründen noch "die Staatsanwaltschaften zu entlasten". Das könnte sein. Also, ich meine, das könnte sein, daß man das möchte, nicht etwa, daß man das kann, denn sollten irgendwelche Rechteinhaber einen Zugriff auf die gesammelten Nutzungsdaten erhalten, stehen sofort tausend andere Rechteinhaber Schlange, die diese ebenfalls haben möchten. Dann kann man die Vorratsdatenspeicherung auch gleich öffentlich machen. Und wenn Rechteinhaber im großen Stil Zugriff auf das Internetverhalten bekommen, dürften die Staatsanwälte eher mehr zu tun bekommen als weniger, denn ich bin mir sicher, daß die versuchen werden, richtig Geld damit zu machen. Das kann man ja gut mit den phantastischen Schadensersatzforderungen (und daß die da Angst um ihr Image haben glaube ich nicht, die glauben ja, sie verklagen ohnehin nur Leute, die keine Musik kaufen), welches Geschäft würde sich die durch die Lappen gehen lassen?

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Donnerstag, Juli 26, 2007

Endlich mal ein Gericht mit Ahnung
denn es hat die Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren für unzulässig erklärt:
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07).(...)
Und nicht nur das, sondern aus der Begründung spricht endlich einmal genau der gesunde Menschenverstand, den man so lange vermisst hat. Denn all diese Anzeigen der Musikindustrie basieren ja auf dem Download eines Musikstückes als Anlass für die Strafanzeige. Damit habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
Und weiter
zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere... (Da gehts hierum, js)
Was für eine Wohltat, daß da ein Gericht sich den Sachverhalt endlich mal ordentlich angesehen hat.
(via Ingo)

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Montag, Februar 26, 2007

Absage
Caro möchte kein Freund von Vertigo sein.

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.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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