Mittwoch, Februar 03, 2010
Abmahnung per E-Mail
Jetzt isses ja nicht so, daß das was neues ist, eine Abmahnung per Mail zu bekommen. Allerdings kommt sowas bislang wenig später auch noch als Einschreiben per Briefpost an, da man ja davon ausgeht, daß bei Kommunikation per E-Mail nicht gesichert ist, daß der Absender echt ist oder sie ankommt. Seit 15 Jahren wird ja deswegen auch über digitale Signaturen gestritten, Innenminister um Innenminister versuchen sich vergeblich an Bestimmungen und Gesetzen zur Einführung von Verfahren, E-Mails "amtlich" zu machen, lassen dabei aber selbst PGP-Schlüssel nicht als Identifizierung gelten.
Das Landgericht Hamburg lebt, was dieses Problem angeht, offenbar in einem Paralleluniversum, denn es... entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.HEißt das jetzt also, daß man diese ganze De-Mail Geschichte jetzt einstellen kann? Nicht nur, daß plötzlich eine einfache E-Mail doch als rechtsgültiges Dokument durchgeht - sie gilt selbst dann, wenn sie im Spamfilter landet? Also langsam sollte man sich da mal einig werden, wie's jetzt sein soll.Labels: abmahnung, rechtskram
von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Solche krassen Fehlurteile entstehen, wenn Richter über Dinge urteilen von denen sie keinen blassen Schimmer haben.Kommentar veröffentlichen