Mittwoch, April 04, 2007
Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können - oder wollen!Ich wußte noch gar nicht, daß "keine Lizenz haben" gleichbedeutend ist mit "nicht Ehrlich sein".
fragt Herr Schneider und meint, daß Verlage und Sender, die im Internet Radio und Fernsehen anbieten, sich regulieren lassen müssten. Jetzt frage ich mich natürlich, warum es eine Regulierung eigentlich gibt und mir fällt ein, daß da mal was war mit begrenzten Kanälen und Sendefrequenzen. Also technische Restriktionen, über die man Hoheitsrechte für sich in Anspruch nimmt. Und wegen denen man die Sender, die trotzdem ohne Erlaubnis sendeten als "Piratensender" bezeichnet.
Nun ist ja das Internet bekanntermaßen kein Sendekanal und es gibt auch keine begrenzten Kanäle oder sowas dafür. Die Töne und Videos, die man sich übers Internet anhören und ansehen kann sind Dateien, die unbegrenzt abgerufen werden können. Ich lasse jetzt mal alle Witze darüber sein, die die Annahme einer Seelenverwandschaft zwischen Herrn Schneider und Herrn Stevens beinhalten. Bzw. einem sehr ähnlichen technischen Grundverständnis.
Ich glaube nämlich, der Mann weiß sehr wohl, wie das Internet funktioniert, immerhin versteigt er sich ja zu dem großartigen Nonsens-Satz "Rundfunk definiert sich nicht danach, wie das Signal technisch verbreitet wird." Okay, Herr Schneider. Nur mal ganz kurz nachgestichelt: Und weswegen heißt das dann "Rundfunk"?
Nein, es geht hier doch letztendlich um zwei Ziele. Zum einen natürlich ist unreguliertes Verbreiten von irgendwas Beamtenköpfen wie Schneider ein Graus und daß es Leute gibt, die meinen, daß es dafür eine Erlaubnis geben müsste, ist ja auch nichts neues.
Zum Zweiten fühlt sich natürlich jede Behörde immer wieder neu gefordert, ihre Daseinsberechtigung zu beweisen. Das passiert normalerweise dadurch, einem Bedeutungsverlust damit zuvorzukommen, indem sie ihre Kompetenzen durch die Ursupation bislang unbesetzter Nischen zu erweitern versucht (siehe auch Das Peter-Prinzip).
Im Internet ist es natürlich völlig wurscht, ob man die Daten, die man - ich kanns gar nicht oft genug erwähnen - abruft(!) am Ende liest, hört, anschaut oder was auch immer. Wenn man das also unbedingt regulieren will, muß man das daher über die "Qualität" und die Erfindung von diese bewertenden Kriterien machen, wie Herr Schneider ja auch richtig erkannt hat. Insoweit würde er beide Ziele erreiche: Einmal die Befriedigung des Herrschaftsanspruches über das bislang (weitgehend) unregulierte Internet, zum Anderen die des Peterschen Selbsterhaltungstriebes: Da kann einem bei der Vorstellung, wie viele neue Hierarchien, Abteilungen und Ressourcen man aufbauen kann, um schon alleine die Regulierungskriterien oder auch erstmal die Kommission zur Definition der Vorgaben für die Erarbeitung von Regulierungskriterien, schon mal ganz feucht im Schritt werden.
Was natürlich völlig fehlt ist eine tatsächliche Begründung, warum man das eigentlich tun sollte, aber "Warum" ist eine Frage, die man sich in Behörden ja eher weniger stellt - das Fehlen einer Antwort darauf überrascht daher nur ganz normal denkende Menschen.
Ach so, eines noch:Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollten. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz!
(via Lawblog)
Labels: arroganz der macht, beamte, rechtskram
von Jens Scholz direct linkKommentare:
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