Mittwoch, Juli 09, 2008
Urteil gekippt: Keine Haftung wegen offenem WLAN
Das OLG Frankfurt am Main hat das weltfremde WLAN-Urteil gekippt, nach dem man mit einem offenen WLAN für eventuelle Verfehlungen von Dritten verantwortlich gemacht wurde:(...) Die jeden in eigener Verantwortung Handelnden treffende Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, dürfe nicht mit Hilfe der Störerhaftung über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden.(Artikel bei Beck)
Eine Störerhaftung komme danach nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien, so das OLG. Dies setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Auch der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich hafte daher nicht wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen (...)Labels: internet, rechtskram
von Jens Scholz direct link
Kommentare:
ich glaube nicht, daß das passiert. es ist ja offensichtlich, daß das landesgericht einfach nicht verstanden hat, worum es hier geht.Kommentar veröffentlichen