Samstag, Oktober 10, 2009
Rumänien FTW
Rumänien ist in Sachen Datenschutz Deutschland einen großen Schritt vorraus:Nachdem schon das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember 2008 ein Urteil erlassen hat, demzufolge die in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangten, hat nun auch das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.Was vielleicht kein so großes Wunder ist, man erinnert sich dort eventuell einfach doch noch etwas besser an die Vergangenheit und ist dann entsprechend sensibel wenns darum geht, daß Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten von unbescholtenen Bürgern bekommen... von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Das hatte ich damit nicht behauptet. Geheimdienste arbeiten oft nicht mit den Mitteln des (Rechts)staates den sie schützen sollen. Traurig aber wahr.Kommentar veröffentlichen