Mittwoch, August 15, 2007
Callactive Schizophrenie?
Okay, das ist jetzt ein wenig verwirrend, aber es dürfte die Chancen für Stefan, doch einen richtigen Punkt beim Kampf gegen die erneute Abmahnung zu machen, ein gutes Stück erhöhen:
Immerhin war ja der Sinn der Abmahnung eigentlich der, Sicher zu gehen, daß ein Kommentar in Stefans Blog, nachdem er diesen gelöscht hat,nicht erneut eingestellt würde. Nun hat in anderen Blogs, darunter auch in Valentins hier, ein Mitarbeiter von Callactive oder evtl. der Callactive Geschäftsführer Stephan Mayerbacher selbst (der die Authentizität bestätigte), die abgemahnte Stelle selbst zitiert. Was für sich natürlich schon mal schräg ist: erst den Anwalt loszuschicken, um einen Kommentar löschen zu lassen und ihn dann selbst überall zu verbreiten. Prima vor allem natürlich für Stefans Anwalt. Wirklich schizophren aber ist, daß er sich gar darüber beschwert, daß Stefan den Kommentar, den er zuvor löschen sollte, nicht selbst nochmals wiederholte. Ähm?Labels: abmahnung, callactive, deppenalarm, rechtskram
von Jens Scholz direct link
Kommentare:
Anwaltslogik (wenn es bei SN der Fall ist) ist manchmal überraschend.Kommentar veröffentlichen
Ich hatte mal Anwaltspost, die die Lösung eines Beitrags verlangte. Um des lieben Friedens willen löschte ich den Artikel.
Im nächsten Brief beschwerte sich der Anwalt, dass bei Google immer noch der Anreißer zu meinem Eintrag stehen würde aber der Eintrag bei mir (wie mit handfesten Drohungen ja auch gefordert) verschwunden ist. Wesewegen man dann ja gar nicht mehr den Sachverhalt nachvollziehen könne, der bei Google nur unvollständig steht und so seinen Mandanten in einem falschen Licht erscheinen lässt.