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Dienstag, März 11, 2008

Und das nächste Schnüffelgesetz kassiert
Das geht ja Schlag auf Schlag. Nachdem das BVG letztens schon das Online-Durchsuchungsgesetz in Nordrhein-Westfahlen für null und nichtig erklärte sind die Hessen und Schleswiger dran, die der Meinung sind, sie könnten die Mautbrücken* die Erfassung aller Nummernschilder zur generellen Überwachung der Bewegung von Bürgern nutzen.
Es darf ab sofort nicht mehr pauschal erfasst werden, wo wir hinfahren:
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. (...)
So kanns gerne weitergehen. Erschreckend dabei ist nur, daß ich gar nicht wußte, daß das tatsächlich schon gemacht wurde. Ich dachte, die Überwachung per Mautanlagen wäre noch in der Diskussion.

* Update: Die Nummernschilder wurden in diesem Fall nicht über die Mautbrücken erfasst, sondern über mobile Kennzeichenscanner. Danke an Christopher für den Hinweis.

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von Jens Scholz   direct link     
 

Kommentare:

Kleine Berechtigung:
Die Mautbrücken wurden dabei soweit ich weiß nicht verwendet, sondern spezielle Nummernschildscanner.
Sehen einem normalen mobilen Blitzer gar nicht so unähnlich.
Bin da selber ein paar mal dran vorbeigefahren...
 
kleiner nachtrag: hier ein bild
http://img.stern.de/_content/60/30/603006/kennzeichenscanner_500_dpa_250.jpg
 
aha, da hab ich wieder was neues gelernt.
 
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.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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