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Montag, November 12, 2007

Weniger unerträglich?
26 SPD-Abgeordnete* haben eine Erklärung (dort zu finden unter "Anlage 4") zu ihrem Abstimmverhalten über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" abgegeben.
Darin schreiben sie unter anderem:
In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.
und auch dieses:
In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.
Schö und gut. Man hat eigentlich alles verstanden. Und dennoch haben sie zugestimmt. Nicht etwa, weil sie das Gesetz toll finden und auch nicht, weil sie überhaupt glauben, daß ein solches Gesetz notwendig wäre. Warum sie zugestimmt haben, schreiben sie nicht - jedenfalls nicht direkt, es sei denn, sie glauben ernsthaft, daß das hier eine valide Begründung sei, nur weil der entsprechende Satzteil mit "weil" anfängt:
Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen.
Das ist natürlich keine Begründung. Man kann nicht sagen "Das Gesetz ist per se unerträglich, aber weil man die Anwendung des Gesetzes irgendwie total schwierig macht kann man ja zustimmen". Das wäre nämlich das, was da steht. Es muß daher eigentlich anders gemeint sein und ich würde mal sagen, es ist verklausuliert für "...weil wir dem Fraktionszwang folgen." Oder auch für "...weil wir zu feige sind, uns gegen die Parteilinie zu stellen."
Das zeigt uns dann auch der letzte Absatz, mit dem sie im Prinzip sagen, daß sie tatsächlich erwarten, sich waschen zu können ohne sich nass zu machen. Sie geben die Verantwortung für ihre Zustimmung zu einem Gesetz, von dem sie eigentlich wissen, daß es nicht Verfassungskonform ist, einfach ab:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Mit anderen Worten kann man die ganze Erklärung also so zusammenfassen:
"Wir stimmen wider besseren Wissens für das Gesetz, weil wir Parteitreue zeigen wollen. Diese ist uns wichtiger als die Sache, um die es eigentlich geht. Moralische Bedenken brauchen wir aber dabei nicht haben, denn das Bundesverfassungsgericht übernimmt den Teil unserer Arbeit, für den wir eigentlich gewählt wurden."
Das war der eine Versuch, das Dilemma zu lösen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Feigheit zu zeigen: Ein Beispiel gibt Jörg Tauss, bei dem die "Neuen Medien" ja ein Kernthema seiner Arbeit sind und der auch immer brav Präsenz zeigt, wenn in den Medien ein Experte gebraucht wird. Er sagt dann auch einigermaßen vernünftiges Zeug und so war ich gespannt, wie er agiert, wenn es mal nicht ums labern geht sondern Ernst wird:
Er war zur Abstimmung nicht erschienen.
(via heise und nerdcore)
Udo fand die Formulierung "weniger unerträglich" ähnlich großartig wie ich.

* nämlich Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt...

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von Jens Scholz   direct link     
 

Kommentare:

Rasiermesserscharf. Dank dafür!
 
Man kann gar nicht so viel essen, wie man...
 
Dein "Stasi 2.0" Tag finde ich sehr passend :(

Darf ich aus dem GG zitieren?
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Da haben wir ein vernünftiges Gesetz, was man auch ohne Jura-Studium versteht und dann prallen Anspruch und Wirklichkeit aufeinander...
 
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.. jens scholz ..

personal news in undefinierter dringlichkeit, wichtigkeit oder thematik .. ein subjektives log als experiment, wie lange dinge, die wichtig erscheinen, es in wirklichkeit bleiben ..


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